Ausbau der Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen
Schulministerium fördert die Einrichtung von 54 weiteren Familiengrundschulzentren im Rahmen des Startchancen-Programms / Jährlich 5,7 Millionen Euro Gesamtförderung für 108 Zentren / Ministerin Feller: Eltern erfahren Sicherheit und gewinnen Vertrauen in
In den kommenden Jahren stehen für die Gesamtförderung von 108 Familiengrundschulzentren jährlich rund 5,7 Millionen Euro zur Verfügung.
An der Schillerschule in Bottrop leuchtet die Fassade. Gelb, grün, blau, orange – wer hier ankommt, wird bunt und mit offenen Armen empfangen. Das gilt auch für das integrierte Familiengrundschulzentrum (FGZ). „Unser Alltag ist stark von Beziehungsarbeit geprägt“, sagt dessen Leiterin Nicole Kott. Das FGZ organisiert unter anderem Elternabende zu Themen wie Mediennutzung oder Lernstrategien, bringt Eltern bei gemeinsamen Sport- und Bewegungsangeboten zusammen und spart im Elterncafé auch Heikles nicht aus, wenn sich in den Familien Belastungen oder Unsicherheiten im Umgang mit Behörden zeigen. Ziel ist es, Familien neben dem regulären Schulbetrieb ganzheitlich zu stärken, einzubinden, auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Unterstützung anzubieten und manchmal eben auch – passend zur Bottroper Schulfassade – einfach ein bisschen Licht in den Alltag zu tragen. „Die Familiengrundschulzentren sind eine wichtige Brücke zwischen Schule und Familien“, sagt Judith Crichton, die in Duisburg für die Stadt die FGZ koordiniert.
Diese Brücke wird in den kommenden Monaten noch größer und stabiler. 54 FGZ in 18 Kommunen fördert das Schulministerium bereits. Im Laufe des Schuljahres 2026/2027 werden Aufbau und Betrieb von bis zu 54 weiteren FGZ im Rahmen des Startchancen-Programms ermöglicht, das Schulen in herausfordernden Lagen unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist seit Mittwoch, 18. Februar 2026, öffentlich. In den kommenden Jahren stehen für die Gesamtförderung von 108 Familiengrundschulzentren jährlich rund 5,7 Millionen Euro zur Verfügung. „FGZ setzen genau dort an, wo Familien Unterstützung benötigen. Sie sorgen dafür, dass Eltern Sicherheit erfahren und Vertrauen in die Bildungsinfrastruktur ihrer Kinder gewinnen. Eltern sollen in den FGZ auch Beratung erhalten, wie sie die Lernprozesse ihrer Kinder unterstützen können. Damit leisten FGZ gleichzeitig einen weiteren Beitrag, dass Kinder nicht nur in der Schule, sondern auch nach der Schule bestmöglich gefördert werden. Die FGZ bündeln Bildungs- und Förderangebote an zentraler Stelle und sind damit als Anlaufpunkte immens wichtig“, betont Schulministerin Dorothee Feller.
Die Förderung der neuen FGZ passt ideal zur Grundausrichtung der seit knapp fünf Jahren vom Schulministerium geförderten Familiengrundschulzentren. Diese entwickeln standortbezogene Angebote, zum Beispiel im Bereich Sprachförderung, Gesundheitsförderung oder kultureller Bildung. Sie leisten einen relevanten Beitrag zur Öffnung von Schule, zur Vernetzung im Sozialraum und zur Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit aller Akteure in Schule. Dies alles korrespondiert mit den Zielen des Startchancen-Programms, im Zuge dessen in Nordrhein-Westfalen rund 4,6 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert werden. Vor allem die Säule II, das Chancenbudget zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, offenbart mit Kernvorhaben wie der Öffnung außerschulischer Erfahrungsräume, der Unterstützung der Elternarbeit oder der Bindung zwischen Schule und Sozialraum Anknüpfungspunkte für die FGZ-Arbeit als Schulentwicklungsprozess. Schon jetzt sind 46 der insgesamt 54 Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen. „Mit den kommenden Standorten verzahnen wir Startchancen-Programm und FGZ noch enger und tragen der Tatsache Rechnung, dass Familien eine große Rolle für eine gelingende Bildungsbiografie ihrer Kinder spielen“, sagt Ministerin Feller. Genauere Informationen zu den Themenschwerpunkten des Startchancen-Programms finden Sie hier.
Die 54 neuen Zentren können zu zwei Zeitpunkten im kommenden Schuljahr eingerichtet werden. Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, auf deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Ist ein neues FGZ für den 1. August 2026 geplant, muss der Antrag bis zum 30. April dieses Jahres bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden. Für FGZ, die am 1. Februar 2027 an den Start gehen sollen, ist eine Abgabe des Antrags bis zum 1. Oktober 2026 erforderlich.
Die Familiengrundschulzentren und kommunalen Koordinierenden werden in ihrer Arbeit eng durch eine Landeskoordination beim Institut für soziale Arbeit in Münster begleitet, die vom Schulministerium finanziert wird. Detailliertere Informationen zu den FGZ finden Sie unter dem Link www.familiengrundschulzentren.nrw.