Angebote für Menschen mit Behinderung: Fach- und Arbeitskräftemangel ist zentrale Herausforderung für die Eingliederungshilfe

Arbeits- und Sozialminister Laumann: Wir investieren in Ausbildung, Qualifizierung und bessere Rahmenbedingungen

30. Oktober 2026
Kollegen am Konferenztisch lächelnd

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist eine große Herausforderung für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des Sozialministeriums, die jetzt veröffentlicht wurde.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist eine große Herausforderung für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des Sozialministeriums, die am Freitag, 30. Oktober 2026, veröffentlicht wurde. Sie legt erstmals eine umfassende Personalbestandsanalyse vor, projiziert, wie sich der Personalbedarf bis 2030 entwickeln könnte und zeigt Handlungsoptionen auf. 

„Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist längst in der Eingliederungshilfe angekommen. Die Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf wächst, während die Zahl der verfügbaren Fach- und Arbeitskräfte aufgrund des demografischen Wandels weiter zurückgehen wird. Wir müssen jetzt die richtigen Weichen stellen, damit wir auch künftig eine verlässliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen und den Beschäftigten guten Arbeitsbedingungen bieten können“, so Sozial- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. 

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – etwa beim Wohnen, bei der Arbeit, in der Bildung und in der Freizeit. 

Bis 2030 ermittelt die Studie – basierend auf der aktuellen Angebots- und Finanzierungsstruktur – einen Einstellungsbedarf von rund 56.500 Personen in diesem Bereich. Dieser fußt auf arbeitsmarktbedingten Personallücken, einer steigenden Zahl von Leistungsberechtigten und dem altersbedingten Ausscheiden von Beschäftigten. Diese Berechnung deckt sich mit den Ergebnissen der Befragung bei den Leistungserbringern. Bei allen zentralen Angebotsarten geben mehr als 80 Prozent an, von Personalmangel betroffen zu sein. Besonders stark steigt der Einstellungsbedarf unter anderem bei der Schulbegleitung und der Assistenz außerhalb Besonderer Wohnformen.

Die Ergebnisse zeigen konkrete Ansatzpunkte, damit Menschen mit Behinderungen auch künftig die Unterstützung erhalten, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen: bei Ausbildung und Qualifizierung (zum Beispiel mehr praxisnahe Ausbildungsplätze und Weiterbildung für Quereinsteiger), bei Arbeitsbedingungen und Personalbindung (zum Beispiel Dienstpläne mit verlässlichem Vorlauf), beim Bürokratieabbau (zum Beispiel einheitliche Nachweise und keine doppelte Dokumentation), bei der Digitalisierung (zum Beispiel Entlastung für Fachkräfte und mehr Selbstständigkeit im Alltag) und beim Personaleinsatz (zum Beispiel gemeinsam genutzte Assistenzleistungen, wo es bedarfsgerecht ist). Das Ministerium wird die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den Akteuren der Eingliederungshilfe analysieren, priorisieren und in konkrete Maßnahmen überführen.

Minister Laumann: „Wir werden weiterhin alles daransetzen, mehr Menschen für die Berufe in der Eingliederungshilfe zu gewinnen. Wir brauchen attraktive Ausbildungswege, gezielte Qualifizierung und gute Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch ein leichterer Quereinstieg und eine schnellere Anerkennung von Qualifikationen. Gleichzeitig können wir den demografischen Wandel nicht allein durch mehr Ausbildung bewältigen. Deshalb müssen Abläufe vereinfacht, unnötige Bürokratie abgebaut und digitale sowie assistive Technologien sinnvoll eingesetzt werden. 

Wahr ist auch: Die Kommunen sind durch die stark gestiegenen Ausgaben für die Eingliederungshilfe bereits heute erheblich belastet. Unser Ziel muss sein, gute Teilhabe dauerhaft zu sichern, ohne die Kosten immer weiter in die Höhe zu treiben. 

Die notwendigen Veränderungen voranzubringen, ist eine gemeinsame Aufgabe, die wir nur zusammen mit den Leistungserbringern und Leistungsträgern realisieren können. Als Land werden wir diesen Prozess weiter aktiv begleiten und voranbringen. Hierzu gehört auch die landesweite Kampagne #whatthefuture, mit der wir gezielt auf die Berufe in der Eingliederungshilfe aufmerksam machen.“

Hintergrund

Basis der Studie „Bestand und Bedarf an Beschäftigten in der Eingliederungshilfe Nordrhein-Westfalens“ sind Daten zum Leistungsbezug, eine landesweite Befragung von Leistungserbringern, eine Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitsbedingungen, die Analyse des Ausbildungsgeschehens und Expertenworkshops. Untersucht wurden zentrale Angebote der Eingliederungshilfe. Die Studie ist hier abrufbar.

Die Ergebnisse der Studie fließen in die grundsätzliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ein. Nordrhein-Westfalen bringt sich in die laufenden Prozesse auf Bundesebene mit dem Ziel ein, die Eingliederungshilfe wirksam, bedarfsgerecht und zukunftsfest aufzustellen. 

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