Eine Million Euro zum Schutz vor Kälte: Landesregierung finanziert erneut Schlafsäcke, warme Kleidung und beheizbare Zelte für Obdachlose

Minister Laumann: Mit der Förderung schützen wir die Menschen auf der Straße vor gesundheitlichen Folgen

23. Oktober 2026
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Die Landesregierung stellt auch in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von einer Million Euro zu Verfügung, um wohnungs- und obdachlose Menschen in der kalten Jahreszeit vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung stellt auch in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von einer Million Euro zu Verfügung, um wohnungs- und obdachlose Menschen in der kalten Jahreszeit vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Mit diesen so genannten Kältehilfen können Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe beispielsweise Winterschlafsäcke, Isomatten und warme Kleidung, aber auch beheizbare Zelte und haltbare Lebensmittel für die betroffenen Menschen beschaffen. Das Sozialministerium stellt den 150 freien Trägern sowie haupt- und ehrenamtlichen Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen die Kältehilfen im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ in einem unbürokratischen Verfahren zur Verfügung. Die Mittel können ab sofort abgerufen werden. 

Ganzjähriger Schutz vor extremen Wetterlagen

Die Maßnahme berücksichtigt das veränderte Klima und die zunehmenden Wetterextreme, denen Menschen ohne festen Wohnsitz das gesamte Jahr über ausgeliefert sind. Die Landesregierung bietet deshalb sowohl in der warmen wie auch in der kalten Jahreszeit verlässliche Unterstützung an: Während im Sommer über die Sommerhilfen insgesamt 500.000 Euro bereitgestellt wurden, um die Betroffenen vor extremer Hitze und Dehydrierung zu schützen, folgt nun nahtlos die Kältehilfe für den Winter. Für beide Extremwetterlagen gilt: Das Land lässt die Menschen, die auf der Straße leben, nicht allein.

„Menschen ohne Dach über dem Kopf sind niedrigen Temperaturen und Nässe ausgeliefert. Da viele Wohnungslose gesundheitlich angeschlagen sind, kann diese Witterung für sie im schlimmsten Fall lebensbedrohlich werden. Genauso wie wir im Sommer Mittel zum Schutz vor der Hitze bereitstellen, unterstützen wir die wichtige Arbeit der Helferinnen und Helfer, die im Winter warme Schlafsäcke, Isomatten, Wolldecken und Winterkleidung verteilen“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann. Und weiter: „Mir ist aber noch etwas anderes wichtig: Wir alle sollten nicht wegschauen, wenn wir Menschen auf der Straße bemerken, deren Leben durch Kälte und Witterung bedroht ist. Wir sollten sie ansprechen, Hilfe anbieten und im dringenden Fall sofort den Notruf informieren.”

Die Kältehilfen sind vor allem für die Menschen gedacht, die ohne Unterkunft auf der Straße leben und die Schlafplätze in den Notunterkünften aus unterschiedlichen Gründen nicht aufsuchen. Neben Schlafsäcken und Winterkleidung werden mit der Förderung unter anderem auch Powerbanks sowie warme Getränke und Mahlzeiten finanziert. Außerdem können die Träger der Wohnungslosenhilfe mit den Fördermitteln auch beheizbare Zelte und Wohncontainer einrichten oder anmieten. 

Mit den Mitteln wird die wichtige Arbeit der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen unterstützt. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln koordiniert dafür die Verteilung der Kältehilfen an Einrichtungen, Dienste und Initiativen in allen Regionen des Landes.

Hintergrundinformationen

Die Kältehilfe ist im Winter 2018/2019 mit einem Volumen von 100.000 Euro gestartet. In den Folgejahren wurden die Mittel regelmäßig erhöht. Seit dem Winter 2024/2025 liegt die Höhe der Förderung bei einer Million Euro. Trotz einer insgesamt angespannten Haushaltslage bleiben diese Hilfen auch im Winter 2026/2027 in der Höhe unverändert. 

Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das Sozialministerium seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Mit dem zusätzlichen Einsatz von Fördermitten der Europäischen Union fließen in diesem Jahr insgesamt rund 16,6 Millionen Euro in die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.

Kontakt

Ansprechpersonen für Koordination und Rückfragen sind 

  • Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, 
    E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de
  • Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, 
    E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de

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