Alle aktuellen Downloads abgeschlossen

Das Herunterladen der Abiturprüfungsaufgaben klappte problemlos. Bereits am frühen Nachmittag waren alle Unterlagen bei den Schulen eingegangen

20. April 2023
PHB Schüler Mädchen

Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für die Freitagsprüfungen an den Berufskollegs und allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen hat heute ohne Probleme funktioniert.

Schule und Bildung

Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für die Freitagsprüfungen an den Berufskollegs und allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen hat heute ohne Probleme funktioniert. Bereits am frühen Nachmittag hatten alle Schulen sämtliche Prüfungsunterlagen in den Fächern Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik und Technik heruntergeladen, die ab 12 Uhr elektronisch bereitgestellt worden waren. „Nach den sehr ärgerlichen Störungen am Dienstagnachmittag hat der zweite Durchgang nun erfreulicherweise gut und rasch geklappt“, sagte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller. „Ich wünsche allen Abiturientinnen und Abiturienten für morgen alles Gute und bitte nochmals um Entschuldigung.“

Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Hinweise vor, dass aus dem Download für den ursprünglichen Prüfungstermin Aufgaben geleakt worden sind. Um jedoch den Prüflingen bezüglich der Sicherheit der Klausuren Sorgen zu nehmen, hat sich das Schulministerium entschieden, für den Prüfungstag am Freitag, 21.4.2023, andere Aufgaben in den Fächern Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik und Technik einzusetzen.

Am Freitag werden etwa 30.000 Abiturientinnen und Abiturienten ihre Klausuren schreiben. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Tagen beispielsweise krankheitsbedingt verhindert sind, nehmen am Nachschreibtermin am 9. Mai 2023 teil. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die wegen des muslimischen Zuckerfestes als Abschluss des Ramadans morgen nicht an den Abiturprüfungen teilnehmen möchten. Sollten einzelne dieser Schülerinnen und Schüler wiederum auch diesen Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, so wird auch ihnen selbstverständlich eine zweite Möglichkeit eröffnet, ihre schriftliche Abiturprüfung abzulegen.

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