Aktionsplan Jugendbeteiligung: Kinder und Jugendliche sollen stärker mitbestimmen
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen wird ausgebaut
Im Rahmen des Aktionsplans Jugendbeteiligung zielen vier Bausteine darauf ab, die Kinder und Jugendbeteiligung in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen.
Kinder und Jugendliche haben eine eigenständige Perspektive auf ihre Lebenswelt. Die Landesregierung hat daher bereits im letzten Jahr formale Beteiligungsrechte für junge Menschen deutlich ausgeweitet. Um die Beteiligung nun auch strukturell zu stärken und Angebote weiter auszubauen, hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration den Aktionsplan „Jugendbeteiligung stärken. Zukunft gestalten.“ entwickelt. Jugend- und Jugendselbstvertretungen haben ihre Wünsche und Erwartungen miteingebracht.
Kinder und Jugendministerin Verena Schäffer: „Kindern und Jugendliche gehört die Zukunft unseres Landes. Daher brauchen wir ihre Perspektive, um die Zukunft unserer Gesellschaft gelingend zu gestalten. Für Kinder und Jugendliche ist es zugleich prägend, schon früh Prozesse in ihrem Umfeld mitzugestalten und zu erleben, dass ihre Meinung zählt. Der Aktionsplan Jugendbeteiligung ist dafür eine wichtige Grundlage.
Mit der Absenkung des aktiven Wahlalters für Landtagswahlen werden Jugendliche früher am Wahlrecht beteiligt. Sie haben bei der kommenden Landtagswahl im April 2027 erstmals die Möglichkeit, bereits ab 16 Jahren über die Zusammensetzung des Landtags mitzuentscheiden.“
Im Rahmen des Aktionsplans Jugendbeteiligung zielen vier Bausteine darauf ab, die Kinder und Jugendbeteiligung in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen.
1. Einrichtung eines Kompetenznetzwerks Jugendbeteiligung
Eine erfolgreiche Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene lebt von starken Netzwerken, in denen Politik, Verwaltung, Träger, Einrichtungen, Fachkräfte und Ehrenamtliche koordiniert agieren
und mit Kindern und Jugendlichen für sie Zugänge zu schaffen. Um dies zu unterstützen, wird die unter anderem bei den landeszentralen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und den Landesjugendämtern bestehende Expertise zu Kinder- und Jugendbeteiligung ausgebaut und in einem Beratungsnetzwerk gebündelt. Das Kompetenznetzwerk Jugendbeteiligung wird beauftragt, Fachkräfte vor Ort zu qualifizieren und zu vernetzen sowie Beteiligungsformate zu vermitteln und weiterzuentwickeln, mit dem übergeordneten Ziel, Kommunen in der Entwicklung kommunaler Gesamtkonzepte für Kinder- und Jugendbeteiligung zu beraten.
2. Entwicklung von NRW-spezifischen Empfehlungen für kommunale Jugendbeteiligung
Um die kommunale Jugendbeteiligung zu unterstützen, wird das Ministerium gemeinsam mit den Landesjugendämtern und den Akteurinnen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Empfehlungen zu guter Praxis und Methoden für kommunale Jugendbeteiligung einleiten. Damit wird auch den jüngeren rechtlichen Neuerungen wie der Gemeindeordnung Rechnung getragen, die 2025 reformiert wurde, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen zu stärken.
3. Bekanntmachung rechtlicher Grundlagen zu Beteiligungsmöglichkeiten und -pflichten
In der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gilt: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie nutzen. Kinder und Jugendliche werden daher über rechtliche Grundlagen zu Beteiligungsmöglichkeiten informiert und auch darüber, wie sie mit der reformierten Gemeindeordnung selbst Projekte durchführen können. Darüber hinaus sollen auch Projekte zum abgesenkten Wahlalter mit 16 Jahren laufen. Damit werden mehr jungen Menschen frühzeitiger die Möglichkeit bekommen, politische Entscheidungen mitzugestalten und ihre Interessen in demokratische Prozesse einzubringen.
4. Jugendbeteiligung auf Landesebene
Der Aktionsplan Jugendbeteiligung ist als Prozess angelegt. Er wird ständig weiterentwickelt. Es werden daher Jugendliche zu Erfahrungen und Wünschen an Beteiligungsmöglichkeiten auf Landesebene befragt und die Ergebnisse werden im Rahmen einer Jugendkonferenz diskutiert.
Darüber hinaus werden die Maßnahmen des Aktionsplans fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft – so wird eine weitere Grundlage für dessen Entwicklung geschaffen.
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