Abrechnungszeitraum für Energiehilfen an Sportvereine verlängert

Nachweise für „Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie“ auch noch 2024 möglich

28. August 2023
PHB Milz, Andrea

Für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung das Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine aufgelegt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung das Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine aufgelegt. Damit sollen insbesondere krisenbedingte Energiemehrkosten aufgefangen werden. Dafür stehen insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.

Der Abrechnungszeitraum für die Billigkeitsleistungen wird nun verlängert. Nicht alle Energieversorger rechnen zur gleichen Zeit ab; daher bestand bei vielen Vereinen die Sorge, die Billigkeitsleistungen nicht vollständig ausgezahlt zu bekommen. Die Übersendung des Nachweises kann nun auch noch im Jahr 2024 erfolgen. „Wir wollen die Vereine in die Lage versetzen, die tatsächlichen Mehrausgaben für den Förderzeitraum voll abrechnen zu können“, argumentiert Staatssekretärin Andrea Milz. „Dafür haben wir mit Einwilligung des Finanzministers die bestehende Richtlinie ergänzt, damit kein Verein nur den Abschlag von 80 Prozent bekommt und auf Grund der Rechnungsstellung durch die Energieversorger auf 20 Prozent Billigkeitsleistung verzichten muss. Mit dem gemeinsamen Vorgehen der Landesregierung konnte hier schnell Abhilfe geleistet werden.“

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