2,1 Millionen Euro zusätzliche Förderung für Landestheater und -orchester
Land kündigt zusätzliche Unterstützung der Landestheater und -orchester während der Beratungen zur strukturellen Neuaufstellung an
Dies hat Kulturministerin Ina Brandes im heutigen Ausschuss für Kultur und Medien bekannt gegeben.
„Zukunftsperspektiven für die Landestheater und -orchester in Nordrhein-Westfalen“ ist der Titel eines Gutachtens zu den Landestheatern und -orchestern, das Kulturministerin Ina Brandes im September 2026 im Kulturausschuss des Landtages vorgestellt hat. Ziel des Gutachtens ist es, mit den Leitern und Trägern der Landestheater Konzepte zu entwickeln, um die Landestheater und -orchester finanziell und strukturell zukunftssicher aufzustellen.
Die Beratungen, Bewertung und Umsetzung benötigen jedoch Zeit. Daher wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die wichtige Arbeit der Landestheater und -orchester vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers mit Einmalzahlungen von insgesamt 2,1 Millionen Euro zusätzlich zur bestehenden Landesförderung unterstützen. Dies hat Kulturministerin Ina Brandes im heutigen Ausschuss für Kultur und Medien bekannt gegeben.
Kulturministerin Ina Brandes: „Als Land finanzieren wir die Landestheater und Landesorchester, damit sie ein kulturelles Angebot im ländlichen Raum machen. Diese Aufgabe nehmen die einzelnen Theater sehr unterschiedlich wahr. Deshalb steht für mich fest, dass wir Veränderung brauchen. Wie die aussehen kann, werden wir gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Landestheater und -orchester beraten. Klar ist, dass wir bei den langen Planungs- und Vorlaufzeiten im Theater- und Orchesterbetrieb eine Übergangszeit bis zum Sommer 2028 brauchen, in der wir uns noch einmal finanziell engagieren, um den Landestheatern und -orchestern Planungssicherheit zu geben.“
Wie die Neuaufstellung der Landestheater und -orchester aussehen wird, wird derzeit mit allen Beteiligten besprochen und erarbeitet. Zu allen Vorschlägen des Gutachtens werden Arbeitsgemeinschaften gebildet, die ab Januar 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Diese Arbeitsgemeinschaften werden mit Vertreterinnen und Vertretern des Kulturministeriums, der Institutionen und ihrer Träger besetzt. Es ist davon auszugehen, dass mehrere Treffen der Arbeitsgemeinschaften notwendig sein werden, bis erste Ergebnisse erarbeitet sind. Um diesen Prozess ergebnisoffen angehen zu können, wird das Land im Vorfeld keine Bewertungen der einzelnen Gutachtervorschläge abgeben.
Hintergrund
Anders als der Name nahelegt, handelt es sich weder bei den Landestheatern noch bei den Landesorchestern um Einrichtungen des Landes. Tatsächlich ist die Trägerstruktur der vier Landestheater und drei Landesorchester sehr heterogen. Fast alle haben einen Trägerverein, in dem Kommunen, Kreise oder Landschaftsverbände vertreten sind. Eine Ausnahme bildet das Landestheater Detmold, das in der Rechtsform der gGmbH organisiert ist. Das Land ist bei keiner der sieben Einrichtungen Träger oder Gesellschafter. Gleichwohl fördert das Land die Einrichtungen mit jeweils ungefähr 50 bis 70 Prozent der Gesamtfördersumme. Damit ist der Anspruch an die Landestheater und -orchester verbunden, eine wichtige Rolle für ein vielfältiges und hochwertiges kulturelles Angebot im ländlichen Raum einzunehmen.
Zu den Landestheatern zählen das Westfälische Landestheater in Castrop-Rauxel, das Landestheater Detmold, das Rheinische Landestheater Neuss und die Burghofbühne Dinslaken. Die drei Landesorchester sind die Neue Philharmonie Westfalen mit Sitz in Recklinghausen, die Nordwestdeutsche Philharmonie (Herford) und die Philharmonie Südwestfalen (Siegen).