Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für die Stadt Hamm und den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Sie gilt ab Mittwoch, den 14. April 2021.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für die Landeshauptstadt Düsseldorf angeordnet.
Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben.