Verkehrsminister Hendrik Wüst stellt Infrastrukturpaket vor

8. Mai 2018
Eine Autobahn im Sonnenaufgang

Das Kabinett hat heute ein Infrastrukturpaket mit fünf Maßnahmen für ein besseres Baustellenmanagement beschlossen. Hintergrund ist, dass in den nächsten Jahren Rekordinvestitionen in die Sanierung, Modernisierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fließen werden.

Verkehr

Das Kabinett hat heute ein Infrastrukturpaket mit fünf Maßnahmen für ein besseres Baustellenmanagement beschlossen. Hintergrund ist, dass in den nächsten Jahren Rekordinvestitionen in die Sanierung, Modernisierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fließen werden. „Die Rekordinvestitionen stellen uns vor neue Anforderungen beim Baustellenmanagement. Baustellen müssen besser koordiniert und es muss auf jeder einzelnen Baustelle so schnell wie möglich gebaut werden“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Vorstellung in Düsseldorf. Ziel ist es, die Verkehrseinschränkungen durch Baustellen soweit wie möglich zu reduzieren. „Mit dem Infrastrukturpaket kümmern wir uns jetzt um das, was die Leute am meisten ärgert – wenn sie in der Baustelle stehen und da passiert nichts“, sagte Wüst weiter.

Die fünf Maßnahmen im Einzelnen

 1.  Stabstelle Baustellenkoordination

Bei der Verkehrszentrale in Leverkusen wird es eine Stabstelle Baustellenkoordination geben. Ziel ist es, planbare Baustellen auf Straßen und Schienen untereinander transparent zu machen. So sollen gegenseitige Beeinträchtigungen verhindert oder zumindest minimiert werden.

2.  8-Punkte-Programm

Neben der besseren Baustellenkoordination soll die Dauer von Baumaßnahmen reduziert werden. Dazu haben Straßen.NRW und das Verkehrsministerium ein 8-Punkte-Programm vereinbart. Ein wesentlicher Punkt ist der Aufbau eines zentralen Bauzeiten-Controllings mit kürzeren, aber realistischen Bauzeiten für alle Baustellen des Landesbetriebs. So sollen Geister- oder Bummelbaustellen verhindert werden. Straßen.NRW hat mit dem Aufbau bereits begonnen. Die realistischen Bauzeiten sind zwingende Voraussetzung für weitere Beschleunigungen im Rahmen von Ausschreibungen. Es wird in Zukunft verstärkt Einzel- und Zwischenfristen in den Verträgen mit den Baufirmen geben und stärker als bisher auch mit Bonus- und Malus-Regelungen gearbeitet werden. Zur Beschleunigung der Baustellen werden zudem die Ausschreibung von Mischlosen sowie Sammel- und Funktionalausschreibungen sorgen. Bei Mischlosen werden verschiedene Gewerke in einem Auftrag vergeben. So können die Gewerke gleichzeitig disponiert und realisiert werden. Bei Sammelausschreibungen werden mehrere, in der Regel kleinere Projekte gleicher Bauleistung ausgeschrieben. Bei Funktionalausschreibungen werden wesentliche Teile der Bauvorbereitung in die Verantwortung des Auftragnehmers gegeben. In ausgesuchten Projekten erfolgt stärker als bisher die Ausschreibung nach 24/7 (Arbeiten rund um die Uhr). Hierfür bieten sich insbesondere Baumaßnahmen unter Vollsperrung oder zeitkritische Maßnahmen an.

3.  Beschleunigung von aktuellen Baumaßnahmen

Baumaßnahmen an Bundesstraßen und Autobahnen werden je nach Verkehrsbelastung und Dringlichkeit in unterschiedlichen Bauformen ausgeschrieben. Es gibt insgesamt vier Bauformen. Seit 2017 gibt es die Möglichkeit des Bundes, nachträglich mit den Bauunternehmen Maßnahmen zur Baubeschleunigung zu vereinbaren. Diese Option wird jetzt für acht Bauprojekte genutzt, um schneller fertig zu werden und die Zeit der Einschränkungen zu verkürzen. Die Baumaßnahmen verkürzen sich zwischen fünf und 23 Wochen je Maßnahme. In Summe sind es 107 Wochen weniger Baustelle.
  • A1          Ausbau auf sechs Spuren, Höllenbachtalbrücke bei Remscheid
  • A43        Recklinghausen, 1. Bauabschnitt Ausbau auf 6 Spuren
  • A3          8-streifiger Ausbau Leverkusen bis Anschluss Köln Mülheim
  • A57/A1   Neubau Zentralbauwerk, Brücke im Kreuz Köln Nord
  • A42        Erhaltungsmaßnahme Gelsenkirchen-Heßler
  • A2          Ersatzneubauten zwischen DO-Lanstrop und Kamen/Bergkamen (Brücken)
  • A1          Brückenerneuerung Kamen-Zentrum - Kamener Kreuz
  • A33        Lückenschluss L 782 bis Anschluss Borgholzhausen
     

4.  Änderung des Straßen- und Wegegesetzes

Auch rechtliche Instrumente sind Teil des Infrastrukturpakets. So wird eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, dass Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Im Bund gibt es eine ähnliche Regelung: Im Bundesfernstraßengesetz ist geregelt, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.

5.  ÖPP an DEGES

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit zwei ÖPP-Projekte ein Thema: der sechsspurige Ausbau an der A57 zwischen Krefeld und Kamp-Lintfort sowie der sechsspurige Ausbau der A1/A30 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und um das Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück. Beide Maßnahmen werden als ÖPP-Projekte an die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) übergeben, die viel Erfahrung damit hat. Sie hat dafür einen eigenen Projektbereich, der sich ausschließlich um ÖPP kümmert.
 
„Das Paket zeigt, dass sich in der Verkehrspolitik was bewegt. Wir reden nicht nur über Politikwechsel. Wir setzen ihn um“, sagte Wüst abschließend.
 

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