Ministerin Löhrmann: Einschulungsalter mit sechs Jahren aus pädagogischer Sicht uneingeschränkt positiv

Bericht zum 5. Schulrechtsänderungsgesetz – Einschulungsstichtag 30. September hat sich bewährt

25. August 2015

Vor acht Jahren beschloss der nordrhein-westfälische Landtag, das Einschulungsalter vorzuziehen. Bis dahin galt, dass Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wurden, schulpflichtig sind. Dieser Stichtag sollte ab 2006 über acht Jahre hinweg in Monatsschritten auf den 31. Dezember verlegt werden, um zu einer Einschulung mit fünf Jahren zu kommen. Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz wurde dies 2011 korrigiert, um wieder zu einer Einschulung mit in der Regel sechs Jahren zu kommen. Deshalb wurde der Stichtag für die Einschulung auf den 30. September eingefroren. Für Schulministerin Sylvia Löhrmann hat sich diese Regelung bewährt.

Schule und Bildung

Vor acht Jahren beschloss der nordrhein-westfälische Landtag, das Einschulungsalter vorzuziehen. Bis dahin galt, dass Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wurden, schulpflichtig sind. Dieser Stichtag sollte ab 2006 über acht Jahre hinweg in Monatsschritten auf den 31. Dezember verlegt werden, um zu einer Einschulung mit fünf Jahren zu kommen. Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz wurde dies 2011 korrigiert, um wieder zu einer Einschulung mit in der Regel sechs Jahren zu kommen. Deshalb wurde der Stichtag für die Einschulung auf den 30. September eingefroren. Für Schulministerin Sylvia Löhrmann hat sich diese Regelung bewährt. „Die pädagogische Bilanz fällt uneingeschränkt positiv aus“, sagte Löhrmann aus Anlass eines Berichtes an den Landtag über die Auswirkungen der Schulgesetzänderung. „Zum einen können immer noch Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, als sogenannte ‚Kann-Kinder‘ vorzeitig eingeschult werden, darüber hinaus sind Zurückstellungen aus gesundheitlichen Gründen erlaubt.“
 
Die Anfang der 2000er Jahre bei der Vorziehung des Einschulungsalters vertretene Sichtweise, dass die möglichst frühe Einschulung sehr viel mehr individuelle Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zulasse, bezeichnete Löhrmann im Rückblick als zu optimistisch. „Vielmehr war der bis zum 31. Dezember verlegte Stichtag dem Zeitgeist geschuldet“, so die Ministerin. Der aktuelle Ländervergleich zeigt, dass inzwischen nur noch in Berlin der Stichtag 31. Dezember gilt. In den anderen Ländern sind es der 30. Juni, der 31. Juli, der 31. August oder - wie in Nordrhein-Westfalen - der 30. September.
 
Die Landesregierung sieht auch keine Konnexitätsrelevanz des Gesetzes. Es gebe keine Hinweise darauf, so heißt es im Bericht für den am Mittwoch tagenden Schulausschuss, dass bei den Kommunen tatsächlich wesentliche Belastungen entstanden seien.
 
Ministerin Löhrmann hebt die positiven Rückmeldungen zur Regeleinschulung mit sechs Jahren aus den Schulaufsichtsbehörden hervor: „Es gibt keine negativen ‚Nebenwirkungen‘ des Gesetzes. Die 5. Schulrechtsänderung von 2011 hat sich bewährt.“
 
Der Bericht ist eingestellt im Internetangebot des Landtags: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3110.pdf

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