Minister Laumann: Hilfen für psychisch besonders belastete Menschen in der Coronakrise

Land stellt weitere 500.000 Euro für gemeindepsychiatrische Angebote zur Verfügung

3. Februar 2021
Bild Telefon (Nahaufnahme, weiß)

Für die Betreuung von psychisch besonders belasteten Menschen in der Corona-Pandemie stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zusätzliche Mittel zur Verfügung: Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Zentren und Gesundheitsämter können kurzfristig und unkompliziert Gelder beantragen, um beispielsweise ihr Angebot durch Telefon- und Videoberatung zu ergänzen, Schutzmaterial wie Plexiglaswände zu beschaffen oder Honorarkräfte für ein Krisentelefon zu bezahlen.

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Für die Betreuung von psychisch besonders belasteten Menschen in der Corona-Pandemie stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zusätzliche Mittel zur Verfügung: Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Zentren und Gesundheitsämter können kurzfristig und unkompliziert Gelder beantragen, um beispielsweise ihr Angebot durch Telefon- und Videoberatung zu ergänzen, Schutzmaterial wie Plexiglaswände zu beschaffen oder Honorarkräfte für ein Krisentelefon zu bezahlen. Zur Stärkung der gemeindepsychiatrischen Strukturen in Nordrhein-Westfalen stehen ab März weitere 500.000 Euro zur Verfügung.
 
„Viele psychisch belastete oder kranke Menschen leiden besonders unter der Coronakrise“, sagt Minister Laumann. „Wenn zu psychischen Problemen auch noch Angst um den Job, finanzielle Sorgen oder die Folgen der Kontaktbeschränkungen hinzukommen, werden die psychosozialen Hilfen vor Ort noch wichtiger als zuvor. Wir wollen die gemeindespsychiatrischen Einrichtungen dabei unterstützen, trotz Kontaktbeschränkungen und erhöhtem Infektionsschutz weiter für die Menschen da zu sein.“
 
Das Land hatte bereits im vergangenen Jahr ein mit 650.000 Euro ausgestattetes erstes Förderprogramm zur Unterstützung gemeindepsychiatrischer Angebote in der Corona-Pandemie aufgelegt. Daraus konnten von September 2020 bis Februar 2021 insgesamt 44 gemeindepsychiatrische Leistungserbringer wie beispielsweise Gesundheitsämter, Sozialpsychiatrische Zentren oder Kontakt- und Beratungsstellen gefördert werden. Wegen der großen Nachfrage und der andauernden Corona-Pandemie wurde jetzt eine zweite Förderperiode für die Zeit von März bis September 2021 ausgeschrieben. Je Projektträger können Mittel in Höhe von maximal 25.000 Euro beantragt werden.
 

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