Margarete Gräfin von Schwerin wird Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln

20. Dezember 2016
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Margarete Gräfin von Schwerin ist mit Wirkung vom 1. Januar 2017 zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln ernannt worden.

Justiz

Margarete Gräfin von Schwerin ist mit Wirkung vom 1. Januar 2017 zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln ernannt worden. Justizminister Thomas Kutschaty hat der 63-jährigen Juristin am 20. Dezember 2016 in Düsseldorf die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Margarete Gräfin von Schwerin ist Nachfolgerin von Peter Kamp, der Ende Dezember 2016 in den Ruhestand treten wird. Die feierliche Amtseinführung, in deren Rahmen zugleich auch der neue Generalstaatsanwalt in Köln, Thomas Harden, in sein neues Amt eingeführt werden wird, findet am 23. Januar 2017 im historischen Justizgebäude am Reichenspergerplatz in Köln statt.

Margarete Gräfin von Schwerin begann ihre richterliche Laufbahn in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 1981 und wurde im Frühjahr 1985 zur Richterin am Landgericht in Bonn ernannt. Nach ihrer Erprobung in einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln und ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht im September 1990 war sie beim Oberlandesgericht Köln neben ihren richterlichen Aufgaben auch mit Justizverwaltungssachen betraut. Im Juni 2001 folgte ihre Ernennung zur Vizepräsidentin des Landgerichts in Aachen. Im Januar 2003 wurde sie Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts in Köln, das sie während einer längeren Vakanz der Präsidentenstelle von November 2003 bis Mai 2005 kommissarisch leitete. Nach einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und erneuter Tätigkeit am Oberlandesgericht Köln wurde sie im Dezember 2010 zur Präsidentin des Landgerichts Bonn ernannt.

Margarete Gräfin von Schwerin ist Mutter einer erwachsenen Tochter.

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