Laumann: Nordrhein-Westfalen ist für Überprüfung der Corona-Teststruktur gut vorbereitet

Land hat von Beginn an Mindeststandards, Meldepflicht und Archivierung der Testfälle vorgeschrieben

1. Juni 2021
phb Corona, Selbsttest

Nordrhein-Westfalen ist auf eine verstärkte Abrechnungskontrolle für Corona-Testzentren, die nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kurzfristig erarbeitet werden soll, gut vorbereitet. Schon zu Beginn der kostenlosen Bürgertestungen wurden die Zulassungsverfahren für die Teststellen durch eine Landesverordnung nicht nur an Qualitätsvorgaben geknüpft, sondern es wurden auch eine tägliche Meldepflicht und die einjährige Archivierung der Daten zu den Testvorgängen angeordnet.

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Nordrhein-Westfalen ist auf eine verstärkte Abrechnungskontrolle für Corona-Testzentren, die nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kurzfristig erarbeitet werden soll, gut vorbereitet. Schon zu Beginn der kostenlosen Bürgertestungen wurden die Zulassungsverfahren für die Teststellen durch eine Landesverordnung nicht nur an Qualitätsvorgaben geknüpft, sondern es wurden auch eine tägliche Meldepflicht und die einjährige Archivierung der Daten zu den Testvorgängen angeordnet. Die Erkenntnisse aus diesen Meldungen und Unterlagen können bei den geplanten Prüfungen helfen, Betrugsversuche bzw. -tatbestände zu identifizieren.
 
Hierzu erklärt Minister Karl-Josef Laumann: „Ich bin froh, dass man sich auf Bundesebene jetzt schnell auf eine stärkere Kontrolle der Abrechnungen verständigt hat. Nordrhein-Westfalen ist für Überprüfung der Corona-Teststruktur gut vorbereitet. Es ist völlig inakzeptabel, dass einige schwarze Schafe die vielen seriösen Betreiber von Testzentren in Verruf bringen. Betreibern von Testzentren, die durch Betrügereien ein illegales Geschäft mit der Pandemie machen wollen, muss schnell das Handwerk gelegt werden. Nordrhein-Westfalen hat hierfür schon heute gute Instrumente, auf die die für Abrechnung zuständigen Institutionen zurückgreifen können.“
 
Das Gesundheitsministerium hat darüber hinaus heute mit den Kommunen vereinbart, dass künftig Teststellen verstärkt auch ohne Anlass einem Qualitätscheck unterzogen werden sollen. Zudem wird das Ministerium alle Teststellen im Land nochmal anschreiben und darauf hinweisen, dass fortwährende Qualitätsmängel oder die Meldung falscher Zahlen zum Entzug der Zulassung führen. Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise das Gefühl haben, dass bei Ihrer Testung die nötigen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, sollten sich an das Gesundheitsamt wenden.
 
Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen hat seit März mit einem bürokratiearmen Verfahren schnell ein dichtes Netz an Teststellen aufgebaut, dabei aber von Anfang an auch klare Qualitätsstandards gesetzt und ein Melde- und Archivierungsverfahren vorgeschrieben. Einige Kommunen haben nach Kenntnis des MAGS anhand dieser Standards auch bereits Qualitätsmängel sanktioniert, die vor Ort bekannt geworden waren.
Die Finanzierung der Testzentren und die Abrechnung der Tests ist nicht durch Landesrecht, sondern durch Bundesrecht geregelt. Das bedeutet: Die Kassenärztlichen Vereinigungen rechnen die Tests mit dem Bund ab. Grundlage dafür sind Regelungen zwischen dem Bund und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Land finanziert lediglich bestimmte pauschale Aufwendungen durch eine Start- und Monatszahlung von je 1.000 Euro. Um diese Zahlung zu erhalten, müssen die Mindeststandards eingehalten sowie eine 20 Stunden Mindest-Öffnungszeit in der Woche inkl. Wochenendzeiten garantiert werden. Das wird durch die Kommunen geprüft und die Zahlungen werden auch ggf. gekürzt.
Das Land setzt zudem den Rechtsrahmen für die die Qualitätsanforderungen von Testzentren. Diese werden durch die Kommunen kontrolliert.
 
 

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