Landtag beschließt Nachtragshaushalt 2017

Minister Lienenkämper: „Wir setzen wichtige Impulse, erreichen dringend nötige Verbesserungen für die Menschen in unserem Land und reparieren viele Fehler der Vorgängerregierung.“

12. Oktober 2017
Ministerpräsident Armin Laschet hält seine Rede. Man sieht fast den gesamten, kreisförmigen Landtag.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP den Nachtragshaushalt 2017 verabschiedet. Damit verfügt das Land über eine solide finanzielle Basis, um wichtige Investitionen in der Inneren Sicherheit, bei der Betreuung von Kindern und der Krankenhausförderung anstoßen zu können. Die Nettoneuverschuldung kann gegenüber dem von der Vorgängerregierung im Dezember 2016 beschlossenen Haushalt weiter gesenkt werden.

Finanzen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP den Nachtragshaushalt 2017 verabschiedet. Damit verfügt das Land über eine solide finanzielle Basis, um wichtige Investitionen in der Inneren Sicherheit, bei der Betreuung von Kindern und der Krankenhausförderung anstoßen zu können. Die Nettoneuverschuldung kann gegenüber dem von der Vorgängerregierung im Dezember 2016 beschlossenen Haushalt weiter gesenkt werden.
 
„Wir setzen mit diesem Nachtragshaushalt wichtige Impulse, erreichen dringend nötige Verbesserungen für die Menschen in unserem Land und reparieren viele Fehler der Vorgängerregierung“, unterstrich der nordrhein-westfälische Minister der Finanzen, Lutz Lienenkämper. „Der Haushalt berührt viele Lebensbereiche, Sorgen und Nöte, die die Menschen in Nordrhein-Westfalen in ihrem Alltag umtreiben.“
 
Im Einzelnen stellt die Landesregierung unter anderem zusätzliche 1,5 Millionen Euro für mehr Polizisten zur Verfügung, investiert drei Millionen Euro mehr in die Polizeiausstattung, schüttet 500 Millionen Euro an Kindertagesstätten-Träger aus und entlastet die Kommunen mit 45,3 Millionen Euro zusätzlich für die Zahlung des Unterhaltsvorschusses, der Alleinerziehenden helfen soll, die keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
 
„Dieser Nachtragshaushalt trägt dazu bei, dass eine alleinerziehende Mutter in NRW berufstätig bleiben kann und Menschen sich auch abends noch in den Innenstädten sicher fühlen können“, betonte Minister Lienenkämper, „er sorgt ferner dafür, dass in einer nordrhein-westfälischen Klinik die notwendigen Geräte bereitstehen, um schwer erkrankten Menschen mit modernster Medizin helfen zu können.“
 
Der Nachtragsetat profitiert insgesamt auch davon, dass das Ministerium der Finanzen im Rahmen seiner fortlaufenden Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Landes eine positivere Ausgabenentwicklung als ursprünglich erwartet festgestellt hat. Im Vergleich zum Nachtragshaushaltsentwurf von Anfang September 2017 stehen dem Land dadurch zusätzlich 122 Millionen Euro zur Verfügung. So wird beispielsweise der für 2017 bereitgestellte finanzielle Puffer im Asylkapitel aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen nicht vollständig benötigt.
 
Mit diesen finanziellen Mitteln kann der kommunale Anteil an den Krankenhausinvestitionsmitteln in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr 2017 vom Landeshaushalt übernommen werden. Die Kommunen bekommen damit die Möglichkeit, diesen Anteil erst im kommenden Jahr in ihren Haushalten abzubilden. Darüber hinaus wird die Nettoneuverschuldung weiter reduziert. Sie liegt für 2017 nun 95,5 Millionen Euro unter dem von der Vorgängerregierung vorgesehenen Betrag.
 
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2017 erhöht sich durch den Etat von 72,7 Milliarden Euro auf 73,9 Milliarden Euro.

Eckpunkte des Nachtragshaushalts 2017:

Erhöhung der Einstellungszahlen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter um 300 auf 2.300 sowie 30 zusätzliche Stellen zur Durchführung der Ausbildung +1,5 Mio. EUR
Maßnahmenpaket Polizeiausstattung +3 Mio. EUR
118 zusätzliche Stellen zur Terror-bekämpfung (insbesondere beim Verfassungsschutz) +1,2 Mio. EUR
Finanzielle Abgeltung von seit Jahren aufgelaufenen Überstunden im Bereich der Polizei +10 Mio. EUR
Finanzielle Abgeltung von seit Jahren aufgelaufenen Überstunden im Bereich des Justizvollzugs +2 Mio. EUR
Entlastung der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss +45,3 Mio. EUR
(Nettodarstellung: 101 Mio. EUR Mehrausgaben abzüglich 55,8 Mio. EUR Mehreinnahmen durch den Bund)
Beseitigung der unzureichenden Krankenhausinvestitionsförderung +250 Mio. EUR
Beseitigung der Unterfinanzierung der Träger von Kindertageseinrichtungen durch ein Trägerrettungsprogramm +500 Mio. EUR
Beseitigung der Unterfinanzierung der Weiter- und Familienbildung durch Aufhebung der 5-prozentigen Kürzung +6 Mio. EUR
Rückgängigmachung des Buchungstricks der vorgezogenen Darlehenstilgung BLB +885 Mio. EUR
Risikoabschirmung WestLB AG Aufnahme einer eigenständigen Kreditermächtigung als Vorsorge für drohende Zahlungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der WestLB AG
Saldierte sonstige Veränderungen -19,5 Mio. EUR
= Mehrausgaben insgesamt 1.684,5 Mio. EUR
Zur Finanzierung stehen zur Verfügung:
Steuermehreinnahmen
Minderausgaben bei den Personalausgaben
Minderausgaben im Asylkapitel (sinkende Flüchtlingszahlen)
Minderausgaben im Bereich der Justiz
Minderausgaben Zinsen
 
 
1.265 Mio. EUR
 
400 Mio. EUR
 
80 Mio. EUR
 
25 Mio. EUR
10 Mio. EUR
= Summe 1.780 Mio. EUR
Übersteigender Betrag 95,5 Mio. EUR
Reduzierung der bisherigen Nettoneuverschuldung von rd. 1,62 Mrd. EUR um 95,5 Mio. EUR auf dann 1,52 Mrd. EUR

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