Landesregierung verabschiedet Entwurf für 17. Rundfunkänderungsgesetz

13. November 2018
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Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Ministerpräsident Armin Laschet den Entwurf des 17. Rundfunkänderungsgesetzes beschlossen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Ministerpräsident Armin Laschet heute (13. November 2018) den Entwurf des 17. Rundfunkänderungsgesetzes beschlossen. Wesentliche Elemente sind die Zustimmung des Landtags zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Änderung des Besetzungsverfahrens für den Verwaltungsrat des WDR. Zudem soll im Landesmediengesetz NRW die Digitalisierung wesentlich stärker abgebildet werden und ein Impuls gegeben werden für den Strategieprozess „Radio in NRW 2022“ für einen starken Lokalfunk im digitalen Zeitalter.
 
Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit dem Gesetzentwurf gehen wir große Schritte, um das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel zu erreichen, Nordrhein-Westfalen als Medien-Digital-Land zu profilieren. Der neu definierte Telemedienauftrag befriedet einen lange schwelenden Konflikt zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verlegern. Wir haben uns im Kreis der Länder intensiv für einen fairen Ausgleich eingesetzt, der beiden Seiten Luft zum Atmen lässt. Die Entbürokratisierung der Besetzungsregeln für den Verwaltungsrat des WDR war dringend notwendig. Ein starker WDR braucht starke Gremien mit breiter Akzeptanz und Kompetenz. Mit den Änderungen im Landesmediengesetz geben wir dem laufenden Prozess zur Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ einen weiteren Impuls. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wollen wir zeitnah wichtige Weichen für ein vielfältiges und zukunftsfähiges Radio stellen. Eine konstruktive Beratung dieses Gesetzesentwurfes wäre dafür ein großer Beitrag.“
 
Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen die Vorschriften über die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote – also die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – an den technischen Fortschritt sowie an das veränderte Seh- und Hörverhalten der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden. Dazu soll es den Rundfunkanstalten ermöglicht werden, audiovisuelle Inhalte künftig unabhängiger von einer linearen Ausstrahlung bereit zu stellen.Unter anderem soll dabei die bisherige Befristung des Abrufs auf sieben Tage nach Ausstrahlung entfallen. Das Verbot von presseähnlichen Telemedienangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten soll fortbestehen und dahingehend präzisiert werden, dass in Telemedienangeboten der Schwerpunkt auf Bewegtbild oder Ton zu setzen ist und Text nicht im Vordergrund stehen darf. Vorgesehen ist weiterhin die Einrichtung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle von Rundfunkanstalten und Presseverlagen.
 
Die Besetzungsregeln für den WDR-Verwaltungsrat werden entsprechend der Vorgaben im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 entbürokrati­siert. Leitend bei der Neufassung sind der weitgehende Verzicht auf die bisherigen formalen und positionsgebundenen Einzelvorgaben und die gleichzeitige Gewährleistung einer hohen fachlichen Expertise des Gremiums. Entscheidend wird künftig sein, dass der Verwaltungsrat als Ganzes den Sachverstand aufweist, der eine fachlich versierte und unabhängige Ausübung seiner vielfältigen Kontrollbefugnisse und Aufgaben garantiert. Sofern der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz entsprechend beschließt, können die überarbeiteten Regeln bereits für die Ende 2019 anstehende Neukonstituierung des Verwaltungsrats zum Tragen kommen.
 
Die Änderungen im Landesmediengesetz zielen entsprechend der Verabredung im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 vorrangig darauf ab, die Digitalisierung darin wesentlich stärker abzubilden und deren Chancen konsequenter und aktiver zu nutzen. Der Landesanstalt für Medien wird bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten mehr Flexibilität eingeräumt, um die landesweite, flächendeckende Verfügbarkeit von Hörfunkprogrammen mit lokalen, regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten auch über DAB+ zu fördern.

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