Landarztquote: Bewerbungsverfahren startet Ende März

Kabinett verabschiedet Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen

19. Februar 2019
Kabinett verabschiedet Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen

Minister Karl-Josef Laumann hat in Düsseldorf die vom Kabinett verabschiedete Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) vorgestellt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Minister Karl-Josef Laumann hat heute in Düsseldorf die vom Kabinett verabschiedete Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) vorgestellt. Diese wird zeitnah mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft treten. Mit der Rechtsverordnung wird die Grundlage für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die sogenannte Landarztquote geschaffen. Damit können zum Wintersemester 2019/2020 planmäßig die ersten Studierenden im Rahmen der Landarztquote ihr Studium der Humanmedizin beginnen. Das LAG NRW war bereits im Dezember 2018 vom Landtag verabschiedet worden.
 
Minister Laumann erklärte: „Wir gehen mutig voran und setzen die Landarztquote als erstes Bundesland zügig in die Tat um. Ziel ist es, motivierte und qualifizierte Studierende zu finden, die in Zukunft als  Hausärztinnen und Hausärzte gerne in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen arbeiten.“ Mit der Landarztquote zähle künftig bei der Auswahl der Studierenden nicht mehr allein die Abiturnote, so Laumann. „Die Abiturnote alleine zeigt längst nicht, ob jemand ein guter Hausarzt sein wird oder nicht. Darum zählt bei der Landarztquote neben beruflichen Vorkenntnissen insbesondere das praktische Können in den Auswahlgesprächen. Denn: Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Sie sollen im Rahmen der Auswahlgespräche durch Simulationen und Interviews bewertet werden.“
 
Wesentliche Inhalte der Rechtsverordnung zur Landarztquote sind:

  • Für die Durchführung der Auswahlverfahren ist das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bochum zuständig.
  • Das Online-Bewerberportal ist vom 31. März bis zum 30. April 2019 für das Wintersemester 2019/2020 und vom 1. September bis zum 30. September 2019 für das Sommersemester 2020 geöffnet.
  • Bei der Antragstellung können Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden, in denen ein Studium der Humanmedizin angeboten wird.
  • Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
  • Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2019/2020 finden im Juni und für das Sommersemester 2020 im Dezember statt.
  • Studierende im Rahmen der Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach Abschluss des Medizinstudiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden.
  • Werden die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist von dem Betroffenen eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro an das Land zu leisten.
Für weitere Fragen steht Interessierten die folgende Servicenummer zur Verfügung: 0234 91535 5555

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