Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter nordrhein-westfälischem Vorsitz fordert, Corona-Basis-Schutzmaßnahmen auch über Herbst und Winter ländereinheitlich zu ermöglichen

Umgang mit der epidemischen Lage und Lehren aus der Pandemiebekämpfung waren zentrale Themen der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf dem Petersberg bei Bonn

22. Oktober 2021
s

Unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet fand vom 20. bis 22. Oktober 2021 die Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn statt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet fand vom 20. bis 22. Oktober 2021 die Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn statt. Im Zentrum der dreitägigen Beratungen standen der Umgang mit der epidemischen Lage als Grundlage für bundesweit einheitliche Maßnahmen beim Kampf gegen die Corona-Pandemie sowie Lehren aus den vergangenen 20 Monaten für vergleichbare Krisenlagen in der Zukunft.

Nordrhein-Westfalen hat am 1. Oktober turnusmäßig den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) übernommen.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Corona-Pandemie war und ist die größte Herausforderung für Deutschland seit Kriegsende. Und auch unsere Beratungen zeigen erneut: Die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen steht für alle Verantwortungsträger in den Ländern an erster Stelle. Wir sind uns einig, dass wir auch in diesem Winter noch möglichst einheitliche Basis-Schutzmaßnahmen für eine verantwortungsvolle Normalität benötigen. Dafür braucht es weiterhin eine gemeinsame Rechtsgrundlage, die der Bund aus Sicht der Länder sicherzustellen hat.“

Umgang mit Entscheidungen zur bundesweiten epidemischen Lage

Es ist für die Chefinnen und Chefs der Landesregierungen von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen.
 
Die erfolgreiche Impfkampagne hat eine deutliche Reduzierung der Schutzmaßnahmen in allen Ländern ermöglicht. Die Entwicklung der Pandemie in der kalten Jahreszeit ist trotzdem sorgsam weiter zu beobachten und zu bewerten.
 
Niedrigschwellige Maßnahmen können und sollen verhindern, dass es zu einem erneuten massiven Anstieg des Infektionsgeschehens kommt. Zu solchen Maßnahmen zählen insbesondere das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises (3G-/2G-Regel). Ein massiver Anstieg könnte sonst im Bund oder in den Ländern wieder deutlich verschärfte Maßnahmen nötig machen.

Konsequente Ahndung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen

Zudem bekräftigten die Spitzen der Landesregierungen die Notwendigkeit, Fälschungen von Gesundheitszeugnissen konsequent ahnden zu können. In einem gemeinsamen Beschluss betonten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass Impfungen der entscheidende Faktor in der Bekämpfung der Corona-Pandemie und auf dem Weg zur Normalisierung des Alltags aller Bürgerinnen und Bürger sind. Die entsprechenden Impfnachweise haben eine große Bedeutung, für die Aufhebung von Beschränkungen oder zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen. Mit Sorge werde festgestellt, dass Gesundheitszeugnisse (Impfbescheinigungen, Genesenen-Nachweise und Testbescheinigungen) gefälscht werden. Deshalb fordern die Länder vom Bund, lückenlose strafrechtliche Ahndungsmöglichkeiten zur Bestrafung der Fälschung von Gesundheitszeugnissen zu schaffen.

Lehren aus der Pandemie für alle staatliche Ebenen

Neben Fragen der aktuellen Pandemie-Bekämpfung zogen die Spitzen der Landesregierungen auch Lehren aus den Erfahrungen der vergangenen rund 20 Monate. Gemeinsames Ziel aller staatlichen Ebenen müsse es sein, die Krisenfestigkeit Deutschlands zu stärken, um auf vergleichbare Krisen noch besser vorbereitet zu sein. Dazu bedürfe es einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Erarbeitung einer umfassenden Vorsorgestrategie für den Bevölkerungsschutz. Die Initiative des Bundes zur Schaffung einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz solle auf weitere krisen- und systemrelevante Sektoren ausgedehnt werden, um mittelfristig vollständige Lieferketten in Europa zu etablieren.
 
Die Flexibilisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist aus Sicht der Länder weiter voranzutreiben, um ihre Reaktionsfähigkeit gerade in Krisensituationen zu stärken. Auch die finanziell nachhaltige Stärkung des ÖGD bleibt daher eine wichtige Aufgabe, an der sich der Bund dauerhaft beteiligen müsse.
 
Die gewaltigen finanziellen Kraftanstrengungen aller staatlichen Ebenen haben die Unterstützung für Unternehmen wie für Selbständige, die Stärkung des Gesundheitswesens oder die Beschaffung von Impfstoffen und Schutzausrüstung ermöglicht. Im Sinne der Generationengerechtigkeit und um im Falle künftiger Krisen fiskalisch erneut robust reagieren zu können, ist es das Ziel der Länder, die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren. Die weiterhin zu gewährleistende angemessenen Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Investitionen soll wiederum zur Krisenprävention beitragen.

Lehren aus der Pandemie für die Wirtschaft und Digitalisierung fortentwickeln

Nicht nur staatliche Strukturen, auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen müssten verbessert und unternehmerische Potentiale freigesetzt werden. Das gemeinsam mit dem Bund begonnene Maßnahmenprogramm für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung biete hierfür einen geeigneten Rahmen. Sowohl Anpassungen des Insolvenzrechts für vergleichbare Krisenlagen, als auch die Prüfung einer Optimierung des Vergaberechts über die Krisensituation hinaus werden von den Chefinnen und Chefs der Landesregierungen gefordert.
 
Der pandemiebedingte Digitalisierungsschub in vielen Gesellschaftsbereichen müsse gezielt fortentwickelt werden. Neben verstärkten Bemühungen zum weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur insgesamt gilt es auch weiterhin, einkommensschwachen Haushalten mit Kindern den Zugang zu digitalen Endgeräten zu ermöglichen. Die verstärkte Förderung der Digitalkompetenz und verbesserte Prozesse bei der Entwicklung von länderübergreifenden Digitalangeboten sind weitere wichtige Ziele der Länder. Die Pandemie hat schließlich aufgezeigt, dass die Nutzung digitaler Instrumente bei der Krisenbewältigung und Datenschutzaspekte in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind.
 
Fotos der Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie unter www.land.nrw/mpk 

Kontakt

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de