
Landeswappen
Das Wappen des Landes NRW ist ein Staatswappen und zusammen mit der Landesflagge eines der Hoheitszeichen des Landes. Entworfen wurde es 1947 vom Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher. In seiner heutigen Form wurde es am 5. Februar 1948 eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert. Das Wappen besteht aus drei Feldern, je eines für die drei territorialen Teile des Landes:
In der linken Hälfte auf grünem Feld ein silberner Wellenbalken als Versinnbildlichung des Rheinstroms. Der silberne Rhein war Wappen des preußischen Rheinlandes.
Auf der rechten Hälfte in rotem Feld ein springendes silbernes Pferd. Das steigende, silberne Westfalenross wurde vom Herzogtum Westfalen geführt. Es ist dem springenden Sachsenross nachempfunden, da das westfälische Gebiet aus dem Erbe Heinrichs des Löwen, Herzog von Sachsen, stammte.
Unten liegt in einer eingebogenen silbernen Spitze eine fünf-blätterige rote Rose mit goldenem Butzen und fünf goldenen Kelchblättern. Die Lippische Rose ist historisch der älteste Bestandteil des Landeswappens; es wurde seit 1218 geführt.
Hinweis: Diese Wappenbeschreibung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit aus der Sicht des Betrachters dargestellt. In der fachsprachlichen Beschreibung eines Wappens, der Blasonierung in der Heraldik, wird das Wappen aus Sicht des Schildträgers beschrieben. Dementsprechend sind dann die Seiten vertauscht.
Neben der zuvor beschriebenen (stilisierten) Form wird inzwischen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch eine vereinfachte Form verwendet. Das Wappen wurde am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge" gesetzlich verankert.
Nordrhein-Westfalen-Zeichen
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