Das Kabinett hat am Dienstag, 28. Oktober 2025, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag einzubringen, mit dem es Richterinnen und Richtern ermöglicht werden soll, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres auszuüben.