Verbraucherfreundlicher Zusatz für Lebensversicherung / Kompromiss sichert gerechtere Beteiligung aller Kundengruppen

27. Februar 2013
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Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags und Bundesrats hat den Weg frei gemacht für eine gerechte, verbraucherfreundliche Lösung bei Lebensversicherungen. Die dazu eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk, und des NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans hatte zuvor beschlossen, alle vorliegenden Verbesserungsvorschläge sorgfältig auf ihre Auswirkungen für Verträge der Kunden und für Versicherer abzuklopfen. „Klar ist, dass Lasten nicht allein Sache der Versicherten sein dürfen, Gewinne aus veränderten Zins- und Risikoentwicklungen aber allein den Versicherern zustehen“, erklärte der Minister.

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Minister Walter-Borjans: Vermittlungsausschuss ist kein Blockadeinstrument, sondern ein Reparaturbetrieb für mangelhafte Gesetzgebung der Bundestagsmehrheit

Das Finanzministerium teilt mit:

Der Vermittlungsausschuss hat den Weg frei gemacht für eine gerechte, verbraucherfreundliche Lösung bei Lebensversicherungen. Die dazu eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk, und des NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans hatte zuvor beschlossen, alle vorliegenden Verbesserungsvorschläge sorgfältig auf ihre Auswirkungen für Verträge der Kunden und für Versicherer abzuklopfen.

„Klar ist, dass Lasten nicht allein Sache der Versicherten sein dürfen, Gewinne aus veränderten Zins- und Risikoentwicklungen aber allein den Versicherern zustehen“, erklärte der Minister. „Die Suche nach einer fairen Lösung erfordert aber einen breiten Konsens. Es geht um wirtschaftliche Stabilität und Kundenschutz. Wir haben aus diesem Grund festgelegt, aus dem Bereich der Lebensversicherungen die sogenannte Teilkollektivierung in das SEPA-Gesetz aufzunehmen und Reservetöpfe gerechter zu verteilen.“

Damit werde sichergestellt, dass es nicht zu einer starken Benachteiligung von Verträgen kommt, die ab 1994 geschlossen wurden. Zusammen damit könne das eigentliche SEPA-Gesetz - SEPA steht für Single Euro Payment Area und bezeichnet die Schaffung von gemeinsamen europäischen Standards im Zahlungsverkehr - den Vermittlungsausschuss in der kommenden Woche passieren. Ohne den Vermittlungsausschuss und seine Arbeitsgruppe wäre eine solche verbrauchernahe Lösung nicht möglich gewesen. Der Minister ergänzte: „Das Ergebnis hat gezeigt, dass der Vermittlungsausschuss alles andere als ein Blockadeinstrument ist, sondern ein Reparaturbetrieb für mangelhafte Gesetzgebung der Bundestagsmehrheit.“

Walter-Borjans weiter: „Der Umgang mit den Bewertungsüberschüssen der Lebensversicherer muss vertieft und gesondert erörtert werden. Deshalb haben wir uns auf das Ziel einer versichertenfreundlichen, sachgerechten Lösung verständigt und noch einmal betont, dass die Versicherungsunternehmen einen Beitrag leisten müssen. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe hat deutlich gemacht, wie wichtig es war, das Gesetz nicht im Galopp durch den Bundesrat zu bringen und stattdessen die schwierige Materie unter Beteiligung der BaFin parteiübergreifend zu erörtern."


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