Start des Modellprojekts „Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“

7. Oktober 2026
Zwei Frauen halten sich an den Händen, ihre Köpfe sind nicht zu sehen

Das wissenschaftlich begleitete Projekt startet am 7. Oktober 2026 mit einer Auftaktveranstaltung in Aachen.

Justiz

Nordrhein-Westfalen nimmt an dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz initiierten Modellprojekt „Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“ teil. Während es bereits in Strafverfahren die Möglichkeit für Opfer gibt, sich durch psychosoziale Prozessbegleiter unterstützen zu lassen, ist dies in Gewaltschutzverfahren bislang nicht vorgesehen. Um aber auch in diesen Verfahren Verbesserungen zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt zu erzielen und Opfer zu ermutigen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, soll an einigen Modellstandorten in vier Bundesländern - zu denen auch Nordrhein-Westfalen mit den drei Standorten Aachen, Kerpen und Münster zählt - die Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren bis Ende 2027 erprobt werden.

Das wissenschaftlich begleitete Projekt startet am 7. Oktober 2026 mit einer Auftaktveranstaltung in Aachen. Die gesammelten Erfahrungen sollen sodann im Hinblick auf eine etwaige Weiterentwicklung der bundesgesetzlichen Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung im Anschluss an die Projektphase ausgewertet werden.

Zur weitergehenden Information

Häusliche Gewalt ist eine der größten Herausforderungen im Gewaltschutz in Deutschland. Die Fallzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) startete im Juli dieses Jahres eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“. Mit Plakaten, in Apotheken und Arztpraxen, im Internet und in den sozialen Medien macht das BMJV auf die vorhandenen Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt aufmerksam.

Ziel ist es auch, die gesellschaftliche Sichtbarkeit des Problems zu erhöhen. Auf der Kampagnenwebseite www.raus-aus-gewalt.de finden Sie gebündelte Informationen.

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