Sucht behandeln, Straftaten verhindern: Nordrhein-Westfalen startet „thera.nova“ im Justizvollzug

28. Oktober 2026
phb Justizia

Nordrhein-Westfalen baut die Behandlung suchtkranker Gefangener weiter aus: Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat in der Justizvollzugsanstalt Hagen die erste suchttherapeutische Wohngruppe nach dem neuen, anstaltsübergreifenden Rahmenkonzept „thera.nova“ eingeweiht.

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Nordrhein-Westfalen baut die Behandlung suchtkranker Gefangener weiter aus: Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat am Mittwoch, 28. Oktober 2026, in der Justizvollzugsanstalt Hagen die erste suchttherapeutische Wohngruppe nach dem neuen, anstaltsübergreifenden Rahmenkonzept „thera.nova“ eingeweiht. Die Anstalt übernimmt damit eine Vorreiterrolle im nordrhein-westfälischen Justizvollzug. Weitere Standorte in Münster und Remscheid sind geplant.

Hintergrund des neuen therapeutischen Angebots ist die Reform der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB), mit der der Maßregelvollzug entlastet werden sollte. Seit dem 1. Oktober 2023 kommt eine solche Unterbringung nur noch bei einer schwerwiegenden Suchterkrankung in Betracht, wenn die Tat überwiegend auf diese zurückgeht und ein Behandlungserfolg konkret zu erwarten ist. Suchtkranke Verurteilte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, verbüßen ihre Strafe nunmehr im Justizvollzug. Durch diese Änderung war absehbar, dass die Zahl therapiebedürftiger Gefangener im Justizvollzug steigt. Absehbar war dabei aber, dass dadurch die Zahl therapiebedürftiger Gefangener im Justizvollzug steigt. Nordrhein-Westfalen hat darauf mit „thera.nova“ reagiert, einem eigenständigen, neuen therapeutischen Angebot im Strafvollzug, das über bestehende Angebote – wie Therapievorbereitungsgruppen und abstinenzorientierte Abteilungen – hinausgeht.

Minister Dr. Limbach: „Sucht führt viele Gefangene in Perspektivlosigkeit, in die Subkultur und in den Abbruch stabilisierender Kontakte. Diese Abwärtsspirale müssen wir durchbrechen. Mit ‚thera.nova‘ geben wir suchtkranken Gefangenen eine reelle Chance auf ein Leben ohne Sucht und ohne Straftaten.“

Viele Straftaten werden unter dem Einfluss von Suchtmitteln oder zu deren Finanzierung begangen. Eine erfolgreiche Behandlung verbessert die Legal- und Sozialprognose nachhaltig und senkt das Rückfallrisiko nach der Entlassung. „Investitionen in eine wirksame Suchttherapie sind Investitionen in die Sicherheit der Bevölkerung. Erfolgreiche Resozialisierung und wirksamer Opferschutz sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille“, so der Minister.

Die neue Abteilung umfasst 15 Behandlungsplätze in zwei Wohngruppen mit sieben bzw. acht Gefangenen. Sie richtet sich an erwachsene männliche Inhaftierte mit behandlungsbedürftiger, tatursächlicher oder tatfördernder Suchterkrankung, die zunächst nicht in eine externe stationäre Rehabilitation vermittelt werden können. Voraussetzung ist, dass die Gefangenen behandlungsfähig sind und die Therapie selbst anstreben.

Räumlich und inhaltlich getrennt vom übrigen Vollzug werden die Gefangenen in intensiven Einzel- und Gruppenangeboten an ein suchtmittelfreies Leben herangeführt. Lebenspraktische und resilienzfördernde Angebote sowie eigene Sport-, Kreativ- und Freizeitangebote ergänzen die Therapie. Die Abteilung arbeitet nach dem Prinzip der „therapeutischen Gemeinschaft“: interdisziplinär, multisystemisch und wissenschaftlich fundiert. Die Gefangenen unterstützen sich gegenseitig in ihrer Veränderungsbereitschaft und übernehmen Verantwortung füreinander. Die personelle und räumliche Struktur sichert dabei ein hohes Maß an sozialer Kontrolle.

Erstmals hat zudem eine Justizvollzugsanstalt eine Baumaßnahme dieser Bedeutung mit Unterstützung der 2022 eingerichteten Zentralen Beratungsstelle für Bauangelegenheiten (ZBB) im Justizvollzug umgesetzt. „Die Einrichtung der ZBB war der richtige Hebel. Mein Dank gilt allen Beschäftigten der Justizvollzugsanstalt Hagen, der ZBB und den beteiligten Fachunternehmen, die die baulichen und logistischen Herausforderungen mit großem Engagement in kürzester Zeit gemeistert haben“, sagte Dr. Limbach.

Zur Justizvollzugsanstalt Hagen

Die Justizvollzugsanstalt Hagen ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges für männliche Gefangene mit 305 Haftplätzen. Sie ist seit 1972 Einweisungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen und zuständig für den Vollzug von Untersuchungs-, Auslieferungs- und Ersatzfreiheitsstrafen sowie Zivilhaft.

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