Start des Förderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ mit Fokus auf Nachhaltigkeit

2. Januar 2023
PHB Milz, Andrea

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das Schwerpunktthema lautet im Jahr 2023: „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw.

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, sagte: „Mit dem 1. Januar 2023 ist der Startschuss für die nächste Antragsphase gefallen, und ich freue mich über viele spannende Projekte. Das offen gefasste Schwerpunktthema von nachhaltigem Engagement ermöglicht es, dass Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen aus allen Engagementbereichen von einer Förderung profitieren können.“

Vorstellbar sind Maßnahmen, mit denen etwa bestehendes Engagement ökologisch nachhaltiger gestaltet werden kann. Dies gilt beispielsweise für Energie-/ Nachhaltigkeitsberatungen für Vereine und Vereinsmitglieder oder den Umstieg von Einweg- auf Mehrweggeschirr für Vereine, die viele Veranstaltungen organisieren. Denkbar ist auch die Förderung von Engagement im Bereich Nachhaltigkeit selbst, beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Repair-Cafés in Heimathäusern oder Vereinsheimen, der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft („Urban Gardening“), gemeinschaftliches Aufstellen von Insektenhotels, die Pflege tierfreundlicher Blühstreifen oder der Aufbau und die Betreuung von Foodsharing-Angeboten.

Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf www.engagiert-in-nrw.de.

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert.

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