Stabile Finanzen und Transparenz auch in der Krise: Landesregierung bringt Haushaltsentwurf 2021 im Landtag ein

Nordrhein-Westfalen hält auch in Corona-Zeiten Kurs und plant weiter ohne Schulden für den normalen Haushalt / Minister Lienenkämper: Unsere Haushaltsarchitektur hat den Krisentest bestanden

7. Oktober 2020
Ein Stapel Euro-Münzen vor einem Euroschein

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 in den Landtag eingebracht. Trotz der erheblichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie stehen die Finanzen des Landes auf einer sicheren Grundlage.

Finanzen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Trotz der erheblichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie stehen die Finanzen des Landes auf einer sicheren Grundlage. Der Etat bleibt mit einem Volumen von 81,923 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufenden bzw. haushaltsneutralen Posten von insgesamt 2,116 Milliarden Euro genau im Rahmen der vorherigen Finanzplanung 2019 bis 2023. Zwischen dem Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und dem Rettungsschirm, aus dem alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert und weiterhin notwendige konjunkturelle Maßnahmen ermöglicht werden, wird getrennt. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine Schulden eingeplant.
 
„Damit bleibt der reguläre Landeshaushalt auch in unruhigen Zeiten stabil. Sämtliche coronabedingten Ausgaben werden transparent abgebildet und über das eigens dafür eingerichtete Sondervermögen des NRW-Rettungsschirms abgewickelt“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere Haushaltsdisziplin und Vorsorge seit dem Regierungswechsel zeigen ihre Wirkung und eröffnen uns jetzt die nötigen Handlungsspielräume für flexible Hilfen bei der Bewältigung der pandemie-bedingten Herausforderungen.“

Steuerschätzung
Der Etatentwurf für das Jahr 2021 sowie die weitere Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt die jüngsten vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ angenommenen Steuermindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro ergeben.
 
Die von den Steuerschätzern prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr angenommen werden kann.
 
Um auch künftig flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen. So stünde das Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro auch weiterhin zur Verfügung. Das Nebeneinander von Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und Rettungsschirm trägt damit auch den unterschiedlichen Herausforderungen Rechnung. „Wir sollten zwei Dinge unterscheiden“, erläuterte Minister Lienenkämper. „Einerseits die langfristige Entwicklung unseres Landes. Hier gilt es, unseren Weg zum Aufsteigerland unbeirrt weiterzugehen und Verlässlichkeit zu beweisen. Gleichzeitig war und bleibt in der Krise Zupacken das Gebot der Stunde. Die dafür erforderliche Neuverschuldung ist – anders als im Bund – geringer als die für 2021 prognostizierten Steuermindereinnahmen. Damit sind wir stark aufgestellt, um flexibel und kurzfristig auf die Pandemie reagieren zu können. Denn diese Krise darf kein Dauerzustand werden.“
 
Ausblick – Finanzplanung bleibt bestehen
In der bestehenden Krise wird die Landesregierung den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt voneinander abgrenzen. „Die Ausgaben des Haushalts ohne coronabedingte Sondereffekte und durchlaufende Posten erhöhen wir in diesen schwierigen Zeiten nicht über das Volumen, das die letzte Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehen hat. Wir begrenzen sie demgegenüber aber auch nicht. Die Nachfrage des Landes gegenüber dem einzuschränken, was wir uns für normale Zeiten vorgenommen haben, wäre mit Blick auf die konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv. Eine Erhöhung wäre schädlich mit Blick auf die politisch und verfassungsrechtlich notwendige Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität. Die Mittel aus dem Rettungsschirm helfen in der Krise und wirken gleichzeitig nachfrageerhöhend“, so Lutz Lienenkämper.
 
Die sich in den kommenden beiden Jahren nach der September-Steuerschätzung gegenüber der bisherigen Finanzplanung ergebenen Steuermindereinnahmen werden nicht nur durch Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm, sondern auch durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage kompensiert. Die allgemeine Rücklage wird bis zum Jahr 2023 vollständig aufgelöst werden.
 
Für das Jahr 2023 sieht die neue Finanzplanung dann wieder einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor.
 
Für das Jahr 2024 plant die Landesregierung einen Haushalt mit einem Überschuss von 200 Millionen Euro, der vollständig zum Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung der für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet werden soll.
 
„Wir halten Kurs“, fasste Minister Lienenkämper die Kernpunkte seiner Haushaltspolitik noch einmal zusammen. „Unsere neue Haushaltsarchitektur hat ihren Krisentest als stabiles Grundgerüst bestanden. Nordrhein-Westfalen blieb und bleibt jederzeit finanziell handlungsfähig. Und zwar ohne den Sinn für Maß und Mitte zu verlieren und ohne das Ziel aufzugeben, wieder ein Aufsteigerland für alle zu werden. Denn beides sind Markenzeichen unserer erfolgreichen Haushaltspolitik – und sie sind in der Krise wichtiger denn je“.
 
Weiter im Fokus: mittel- und langfristige Zukunftsinvestitionen
Mit ihrem Haushaltsplanentwurf 2021 setzt die Landesregierung erneut klare Schwerpunkte. Im Fokus stehen weiterhin auch mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes, insbesondere in den Bereichen Kinder und Familie, Innere Sicherheit, Schule und Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie das Rheinische Revier oder Wissenschaft und Forschung betreffend.
 
Kommunen
Auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die Kommunen, die gemeinsam mit dem Haushalt verabschiedet werden, behält die Landesregierung die Belastungen für die Kommunen im Blick. Trotz der Berechnung dieser Zuflüsse auf Basis der – deutlich gesunkenen – Steuereinnahmen des Landes, soll die Liquidität der Kommunen nicht beeinträchtigt und sollen negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung vermieden werden. Daher sieht der Entwurf eine Zuweisung auf Basis der bisherigen Finanzplanung vor. Die Kommunen erhalten so insgesamt rund 927 Millionen Euro mehr überwiesen, als ihnen nach der regulären Berechnung zugestanden hätte. Dieser Betrag wird ihnen über den NRW-Rettungsschirm kreditiert und soll aus den Steigerungssummen beim Gemeindefinanzierungsgesetz zurückgezahlt werden, die sich ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Kommunen wieder gebessert hat. Die Rückzahlungen werden für Tilgungen der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet.
 
„Wir nutzen die Möglichkeiten der Schuldenbremse, um auf die Corona-Krise zu reagieren. Gleichzeitig führen wir unsere solide Haushaltspolitik fort“, betont Minister Lienenkämper. „Das zahlt sich aus und überzeugt auch an den Finanzmärkten. Die Ratingagentur Standard & Poor‘s hat erst kürzlich unser gutes AA-Rating erneut bestätigt.“
 
Für Ihren Hintergrund:
Wesentliche mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:
 
Familie
 

  • Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie bereitgestellt.
 
Innere Sicherheit
 
  • Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt. Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.
 
Schule und Bildung
 
  • Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.
 
Digitalisierung und Infrastruktur
 
  • Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich.
 
Wissenschaft und Forschung
 
  • Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe.
    Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner:  Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.
 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
 
  • Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt wird die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung.
 
Verkehr
 
  • Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.
 
Sportförderung
 
  • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen.
 
Rheinisches Revier
 
  • Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein.


Denkmalschutz und Dorferneuerung
 
  • Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro.
 
 

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