Soforthilfe Sport wird verlängert - Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis 15. August 2020 Anträge stellen

15. Mai 2020
Staatssekretärin Andrea Milz freundlich lächelnd - Hintergrund blau.

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt. Die Antragsfrist ist bis zum 15. August 2020 verlängert worden. Insgesamt stehen für die Soforthilfe Sport zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt. Die Antragsfrist ist bis zum 15. August 2020 verlängert worden. Insgesamt stehen für die Soforthilfe Sport zehn Millionen Euro zur Verfügung.
 
„Ich freue mich, dass die Unterstützung notleidender Sportvereine fortgeführt werden kann“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Damit kann für unsere Sportvereine in dieser schwierigen Zeit eine Hilfe zur Existenzsicherung geleistet werden.“
 
Der Landessportbund NRW wird damit in die Lage versetzt, die ursprünglich bis zum 15. Mai 2020 bereitgestellten Landesmittel für notleidende Sportvereine nun bis zum 15. August 2020 zur Verfügung stellen. Jetzt können auch Sportvereine, die bislang keine Billigkeitsleistungen in Anspruch nehmen mussten oder denen fortgesetzt aufgrund der nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit droht, auch in nächster Zukunft auf finanzielle Unterstützung des Landes zurückgreifen.

Bislang haben mehr als 450 Sportvereine profitiert

Bisher konnten mehr als 450 Sportvereine mit rund drei Millionen Euro unterstützt und dadurch mit Landesmitteln vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Sportvereine können aus diesem Hilfsfonds Mittel bis zu 50.000 Euro erhalten. Damit sichert das Land die ehrenamtlichen Strukturen im Sport und die Existenz von Sportvereinen.
 
Diese Hilfe können notleidende Vereine somit ohne Unterbrechung ab dem 16. Mai 2020 bis zum 15. August 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ausschließlich online beantragen

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