Schicksalsschläge kommen plötzlich - eine Vorsorgevollmacht hilft in jedem Fall
Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was mache ich, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage ist, ihre Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden? Dagegen kann man sich nicht wappnen, aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen, wer meine rechtlichen Interessen an meiner Stelle wahrnimmt, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin.
Das Justizministerium teilt mit:
Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was mache ich, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage ist, ihre Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden?
Dagegen kann man sich nicht wappnen, aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen, wer meine rechtlichen Interessen an meiner Stelle wahrnimmt, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin.
Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am 2. Oktober 2014.
In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.
Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium) - Telefon: 0211 / 8792-255.
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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
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