NRW.BANK und Bauministerium starten neues Programm

NRW.BANK/EU.Stadtentwicklungskredit soll Stadtquartiere beleben

20. April 2016

Die NRW.BANK und das Bauministerium legen ein neues Programm auf, mit dem Stadtentwicklungsprojekte gefördert werden. Ziel ist eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Belebung von Stadtquartieren.

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Die NRW.BANK und das Bauministerium legen ein neues Programm auf, mit dem Stadtentwicklungsprojekte gefördert werden. Ziel ist eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Belebung von Stadtquartieren. Der NRW.BANK/EU.Stadtentwicklungskredit richtet sich an private und öffentliche Unternehmen und zeichnet sich durch flexible Laufzeiten aus.
 
„Viele gute Projektideen scheitern bislang an Finanzierungsfragen“, erklärt Bauminister Michael Groschek. „Private Investoren, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Maßnahmenträger, die sich trotz auftretender Projektrisiken intensiv für einen Mehrwert in den Quartieren engagieren, möchten wir durch dieses neue Finanzierungsinstrument unterstützen. Für starke Quartiere brauchen wir jeden Mitstreiter – daher haben wir das bestehende Förderinstrumentarium um den NRW.BANK/EU.Stadtentwicklungskredit erweitert.“
 
„Mit dem neuen NRW.BANK/EU.Stadtentwicklungskredit können auch schwach rentierliche Maßnahmen, die ein Quartier aufwerten, zukünftig finanziert werden“, sagt Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands bei der NRW.BANK. „Dies führt zu einer Stabilisierung von Quartieren und zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.“

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • z.B. der Erwerb und grundlegende Umbau einer Handelsimmobilie zur sozialen Nachbarschaftseinrichtung oder als kultureller Treffpunkt im Quartier,
  • der Teilabbruch und die Instandsetzung einer innerstädtischen Gewerbe- oder Verwaltungsimmobilie als Büroflächen z.B. für Freiberufler oder als Werkstätten für Kleingewerbe in Verbindung mit der Schaffung öffentlich zugänglicher Freianlagen oder
  • der Erwerb einer Brachfläche, die Beseitigung von Altlasten und die Sanierung der Böden sowie die Errichtung eines Neubaus für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke.
Das Programm richtet sich an private und öffentliche Unternehmen, die Grundstücke erwerben sowie Baumaßnahmen für u.a. kulturelle, soziale und gewerbliche Zwecke durchführen. Begleitend sind auch nichtinvestive Maßnahmen wie z.B. projektbezogene Gemeinwohlarbeit, Rückbaukonzepte, Nutzungsstudien etc. förderfähig.
 
Für die Förderdarlehen werden Mittel der EU (OP EFRE NRW 2014-2020) und der NRW.BANK bereitgestellt. Die Förderprojekte können beim Bauministerium im Rahmen des laufenden Aufrufes „Starke Quartiere, starke Menschen“ eingereicht werden. Die Antragstellung für die Mittel erfolgt dann über die Hausbank des durchführenden Unternehmens. Bei Trägern von Stadtentwicklungsprojekten ist optional die Beantragung einer bis zu 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Die Darlehenslaufzeit liegt zwischen drei und 15 Jahren. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre, bei kürzeren Laufzeiten entspricht sie der Laufzeit. Sie kann flexibel an den Bedürfnissen des Projekts ausgerichtet werden.
 
Weitere Informationen finden Sie unter: www.mbwsv.nrw.de.
 

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