NRW entwickelt Kommunalfinanzen weiter / Landesregierung beschließt weitere Bausteine - wichtige Schritte zur Sanierung der Kommunalfinanzen

16. Juli 2013
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Nordrhein-Westfalen entwickelt die kommunalen Finanzen weiter: In ihrer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Eckpunkte der Solidaritätsumlage beschlossen. Mit der Solidaritätsumlage sollen vom kommenden Jahr an die besonders steuerstarken Kommunen einen Beitrag zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen leisten. Auch die geplanten Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 und die Neuregelung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) sorgen für Gerechtigkeit. „Seit der Regierungsübernahme ist die Sanierung der Kommunalfinanzen eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir wollen, dass alle Kommunen wieder handlungsfähig werden. Mit den heute auf den Weg gebrachten Regelungen kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher“, erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Mit dem neuen Baustein Solidaritätsumlage sollen leistungsfähige („abundante“) Kommunen rund 182 Millionen Euro jährlich aufbringen. Das heißt: Die Steuerkraft der herangezogenen Kommune muss im jeweils aktuellen Haushaltsjahr höher sein als ihr nach transparenten Kriterien ermittelter Bedarf.

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Minister Jäger: Wir brauchen Solidarität, damit die Städte und Gemeinden wieder handlungsfähig werden

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Nordrhein-Westfalen entwickelt die kommunalen Finanzen weiter: In ihrer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Eckpunkte der Solidaritätsumlage beschlossen. Mit der Solidaritätsumlage sollen vom kommenden Jahr an die besonders steuerstarken Kommunen einen Beitrag zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen leisten. Auch die geplanten Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 und die Neuregelung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) sorgen für Gerechtigkeit. „Seit der Regierungsübernahme ist die Sanierung der Kommunalfinanzen eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir wollen, dass alle Kommunen wieder handlungsfähig werden. Mit den heute auf den Weg gebrachten Regelungen kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher“, erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Mit dem neuen Baustein Solidaritätsumlage sollen leistungsfähige („abundante“) Kommunen rund 182 Millionen Euro jährlich aufbringen. Das heißt: Die Steuerkraft der herangezogenen Kommune muss im jeweils aktuellen Haushaltsjahr höher sein als ihr nach transparenten Kriterien ermittelter Bedarf. Dieser Beitrag wird außerdem nur dann fällig, wenn die Kommune mindestens zwei Mal in den vier Vorjahren abundant war; das heißt, drei Mal abundant in den letzten fünf Jahren. Außerdem verbleibt mindestens die Hälfte des Überschusses bei den finanzstärkeren Kommunen. „Mit diesem Prinzip profitieren diese weiterhin von ihrer hohen Steuerkraft. Unser Anspruch ist: Der Beitrag muss leistbar sein. Keine Kommune darf überfordert werden. Den Kraftakt aus der Schuldenfalle können wir nur gemeinsam und solidarisch schaffen“, erklärte Jäger. „Wir wissen, dass der Weg schwierig ist - aber er lohnt sich“. Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben und endet im Jahr 2020. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. Welche Kommunen von der Solidaritätsumlage betroffen sein werden, steht erst in einigen Wochen fest.

Mit dem Stärkungspaktgesetz werden bis Ende dieses Jahres mehr als 1,2 Milliarden Euro an die besonders finanzschwachen Kommunen aus-gezahlt. „Mit dieser Unterstützung geht NRW an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Und deswegen brauchen wir auch die Solidarität der steuerstarken Kommunen. Nur gemeinsam können wir die anstehenden Probleme lösen“, sagte Jäger. Insgesamt hat die Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.

Darüber hinaus stellte die Landesregierung heute die Weichen für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014. Insgesamt bekommen die Kommunen eine Rekordzuweisung in Höhe von 9,3 Milliarden Euro. Der Betrag steigt aufgrund einer vorläufigen Schätzung gegenüber 2013 um rund 722 Millionen Euro oder 8,35 Prozent. „Das ist die höchste Summe, die jemals an die Kommunen gezahlt wird. Wir stehen zu unserem Versprechen und unterstützen die Kommunen nach Kräften“, erklärte Jäger. Wie viel konkret ausgezahlt wird, steht allerdings noch nicht fest. Die umfangreichen Berechnungen für jede einzelne Kommune werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Mit dem GFG 2014 werden die Parameter für den kommunalen Finanzausgleich an aktuelle Daten angepasst. So werden etwa die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt. Die Grunddatenanpassung wirkt sich außerdem auf die Gewichtung der Ansätze des GFG und somit auch auf den Soziallastenansatz aus. Mit dieser Fortschreibung werden die Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich berücksichtigt. Die notwendigen Veränderungen werden in zwei Schritten 2014 und 2015 vorgenommen, um teilweise erhebliche Umverteilungswirkungen abzumildern. Damit wendet die Landesregierung das gleiche Prinzip der Jahre 2011 und 2012 an. Auch damals wurde der Soziallastenansatz schrittweise angepasst.

Über die Umsetzung des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln (FiFo-Gutachten) wird nach einem Abstimmungsprozess entschieden. Minister Jäger setzt hierbei auf den Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Deren bisher vorliegende Stellungnahmen seien in den meisten Punkten sehr gegensätzlich. Deshalb gelte der Grundsatz „Sorgfalt vor Schnelligkeit“, sagte Jäger. „Die Konsequenzen für die gesamte kommunale Familie müssen wir genau analysieren und abwägen. Wir wollen gerecht handeln.“

Auch das Einheitslastenabrechnungsgesetz wurde auf den Weg gebracht. Die Kommunen in NRW werden durch die Neuregelung des Gesetzes im Jahr 2013 durch die Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 rückwirkend um rund 275 Millionen Euro entlastet. Auch in den Folgejahren sind jeweils Entlastungen von bis zu 155 Millionen Euro geplant. „Die Kommunen sind unser Partner auf Augenhöhe. Das Gesetz ermöglicht eine gerechte Abrechnung der Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige Planungssicherheit“, meinte der Minister. „Unser Ziel, die Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen Land und Kommunen zu verteilen, haben wir erreicht“.

Weitere Informationen zum Einheitslastenabrechnungsgesetz sind im Internet abrufbar unter: http://www.mik.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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