NRW-Arbeitsminister legt Gutachten vor / Guntram Schneider: NRW macht Vorschläge gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

17. März 2014
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung will dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit einen Riegel vorschieben. Arbeitsminister Guntram Schneider hat dafür in Berlin ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. “Das ist der erste konkrete Vorschlag für eine Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen“, sagte er. „NRW setzt damit die Messlatte hoch für alle folgenden Diskussionen.” Der Minister will den Einsatz von Schein-Werkverträgen verhindern und eine Gleichbehandlung von Leih- und Stammpersonal vorantreiben. Deshalb will Schneider die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen und haftbar machen zugunsten der Rechte prekär Beschäftigter.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit einen Riegel vorschieben. Arbeitsminister Guntram Schneider hat dafür in Berlin ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. “Das ist der erste konkrete Vorschlag für eine Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen“, sagte er. „NRW setzt damit die Messlatte hoch für alle folgenden Diskussionen.”

Der Minister will den Einsatz von Schein-Werkverträgen verhindern und eine Gleichbehandlung von Leih- und Stammpersonal vorantreiben. Deshalb will Schneider die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen und haftbar machen zugunsten der Rechte prekär Beschäftigter. “Wir brauchen keine dubiosen Arbeitsverträge zur Lohnsenkung”, sagte der Arbeitsminister. “Es muss Schluss sein damit, dass Lohndumping über Schein-Werkverträge und unfaire Entlohnung in der Leiharbeit auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrieben wird.” Gleichzeitig betonte er: “Das heißt nicht, dass wir Leiharbeit und Werkverträge abschaffen wollen. Zum Auffangen von Auftragsspitzen und krankheitsbedingten Ausfällen machen sie durchaus Sinn. Aber nicht als Mittel zum Lohndumping. Unsere Vorschläge sind daher auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen.”

Im Kern sieht das NRW-Gutachten vor: Die Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass die Beschäftigten tatsächlich echte Werkvertrags-Mitarbeiter sind und kein Schein-Werkvertrag vorliegt. Schneider: “Konkret heißt das: Wir wollen die Beweislastumkehr einführen. Wenn ein Mitarbeiter aufzeigt, dass er in die Arbeitsorganisation genauso eingebunden ist, wie ein Kollege aus dem Stammpersonal, dann muss das Unternehmen beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Kann es das nicht, dann ist es automatisch der tatsächliche Arbeitgeber und haftet. Der Arbeitnehmer kann sich dann einklagen.”

Bei der Leiharbeit verfolgt NRW das Ziel der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal. “Nach spätestens neun Monaten Einsatz muss mindestens der gleiche Lohn wie beim Stammpersonal gezahlt werden,” so Schneider. “Der Entleiher, also die Firma, für die gearbeitet wird, haftet als Bürge für diese Lohnzahlung. Leiharbeit soll so nur noch möglich sein, um einen vorübergehenden Bedarf beim Entleiher abzudecken.”

Auch die Arbeitnehmervertretungen sollen deutlich gestärkt werden. Laut Gutachten muss sich der Betriebsrat jeden Fremdpersonal-Einsatz im Unternehmen genau ansehen können. Er bekommt dafür ein stark abgesichertes, dauerhaftes Informationsrecht. Verletzungen dieses Informationsrechts machen den Einsatz unzulässig. “Der Entleiher kann dann, anders als bisher, Personaleinsatz über Werkverträge nicht mehr am Betriebsrat vorbei über den Einkauf regeln. Er wird also voll in die Verantwortung genommen für legale und faire Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb”, erklärte Schneider das Prinzip seines Vorstoßes.

Der Arbeitsminister hat im vergangenen Jahr eine Initiative “Faire Arbeit – fairer Wettbewerb” gestartet. Erstes Schwerpunktthema waren die Minijobs. 2014 sind Werkverträge und Leiharbeit zentrale Themen der Initiative. Dazu hatte Schneider die unabhängigen Gutachter Prof. Dr. Christiane Brors (Uni Oldenburg) und Prof. Dr. Peter Schüren (Uni Münster) damit beauftragt, gesetzliche Regelungen vorzuschlagen, um Missbrauch beim Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit zu verhindern.

Hintergrund:

In Deutschland:

  • ist etwa jeder Fünfte atypisch beschäftigt.
  • erhält rund jeder Vierte nur einen Niedriglohn, Frauen verdienen 22% weniger als Männer.
  • gibt es rund 7,1 Millionen Minijobber und Minijobberinnen in Deutschland.
  • ist die Gleichbehandlung und gleiche Bezahlung in der Leiharbeit noch nicht erreicht. Und das trotz guter Ansätze durch die Tarifvertragsparteien in einzelnen Branchen.
  • werden Werkverträge zunehmend genutzt, um Personalkosten zu sparen und Arbeitnehmerschutzrechte zu umgehen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landderfairenarbeit.nrw.de.

Bei Nachfragen werden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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