Nordrhein-Westfalen-Plan: Landesregierung erneuert Förderrichtlinie: 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in Kitas

16. Oktober 2026
Kinder lernen spielend im Kindergarten

Wie bisher stellt das Land jährlich 115 Millionen Euro für Kita-Invest aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. In den kommenden Jahren (bis 2036) investiert die Landesregierung im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur zusätzlich mehr als 1,5 Milliarden Euro in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung.

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Die Landesregierung hat die novellierte Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung veröffentlicht und investiert damit mehr Mittel in den Ausbau, Neubau und Erhalt von Plätzen. Wie bisher stellt das Land jährlich 115 Millionen Euro für Kita-Invest aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. In den kommenden Jahren (bis 2036) investiert die Landesregierung im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur zusätzlich mehr als 1,5 Milliarden Euro in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung. Hierbei handelt es sich um das größte Investitionspaket für die Kindertagesbetreuung in der Landesgeschichte. Die Investitionsrichtlinie ist am 15. Oktober 2026 in Kraft getreten.

Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „Wir bringen so viel frisches Geld in die Sanierung, den Erhalt und den Neubau der Kindertagesbetreuung wie nie zuvor. Das gibt den Kitaträgern Sicherheit für künftige Investitionen. Mit der neuen Förderrichtlinie lösen wir ein Versprechen rund um die KiBiz-Reform ein: Wir führen künftig die landeseigene Investitionsförderung der Kindertagesbetreuung mit den Investitionsmitteln aus den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur zusammen. Davon profitieren unsere Einrichtungen und natürlich die Kinder und ihre Eltern.”

In einem Zeitraum von 12 Jahren stehen insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. So viel Geld wie nie zuvor. Neben der Verankerung der zusätzlichen Mittel sind zudem die nachfolgenden Neuerungen an der Investitionsrichtlinie vorgesehen:

Steigerung der Förderhöchstbeträge:

Die Landesregierung passt die Förderhöchstbeträge entsprechend des Baupreisindex an und reagiert damit auf spürbar gestiegene Baupreise. Die Anpassung je Maßnahmenart orientiert sich an dem jeweils zugrunde zu legenden Baupreisindex bzw. im Falle der Ausstattungsmaßnahmen am Verbraucherpreisindex. Konkret steigt etwa der Förderhöchstbetrag für neue Maßnahmen z. B. im Bereich Neubau bzw. Schaffung von Betreuungsplätzen um knapp 4.000 Euro pro Platz.

Fördermöglichkeit von Digitalisierungsmaßnahmen:

Das Land fördert erstmalig, auch unabhängig von der Schaffung neuer Plätze, die Digitalisierung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Die Digitalisierungspauschale beträgt einmalig 750,00 Euro je Gruppe/Kindertagespflegeperson und soll die Beschaffung digitaler Endgeräte zur Erhebung des sprachlichen Entwicklungsstandes fördern. Der hierfür notwendige Antrag wird zu Beginn des Jahres 2027 freigeschaltet werden. Die Beantragung und Bewilligung der Pauschale wird bis Ende 2029 möglich sein.

Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens:

Das gesamte Verwaltungsverfahren zur Investitionsförderung wird künftig voll-digitalisiert abgewickelt.

Die Landesregierung setzt damit auch für die Investitionsförderung auf schlanke und digitalisierte Verwaltungsprozesse, um die Einrichtungen, Träger und Jugendämter bestmöglich zu unterstützen.

Eigenanteile:

Die Landesregierung hat bereits frühzeitig die Weichen dafür gestellt, dass die Erbringung der notwendigen Eigenanteile bestmöglich vereinfacht wird. Die Kommunen werden damit in die Lage versetzt, ihre Eigenanteile für Investitionsförderungen in die Kindertagesbetreuung vollständig aus den Mitteln des Sondervermögens zu erbringen, ohne dass Mittel aus dem originären Kommunalhaushalt benötigt werden. 

Hintergrund Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur

Der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur ist das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren stellt die Landesregierung rund 31,2 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Davon entfallen rund 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen, während knapp zehn Milliarden Euro in die Infrastruktur des Landes investiert werden. Durch die zusätzliche Garantie der Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz können in Nordrhein-Westfalen innerhalb des Zeitraums von zwölf Jahren rund 60 Milliarden Euro in die Infrastruktur investiert werden. Zusätzlich entlastet das Land die Kommunen unter anderem durch eine anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.

Insgesamt soll der Nordrhein-Westfalen-Plan dazu beitragen, bestehende Investitionsrückstände abzubauen, wichtige Infrastruktur zu modernisieren und neue Projekte schneller umzusetzen. Städte, Gemeinden und weitere Träger erhalten damit verlässliche Rahmenbedingungen, um zentrale Vorhaben vor Ort anzustoßen und Infrastruktur langfristig zu stärken.

Kontakt

Pressekontakt

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Telefon: 0211 837-2417
E-Mail: presse [at] mkjfgfi.nrw.de

Bürgeranfragen

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Telefon: 0211 837-2000
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de