Ministerin Steffens: Landschaftsverbände werden Träger von fünf neuen Maßregelvollzugskliniken

14. Februar 2013
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Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL) werden Träger der fünf neuen Maßregelvollzugskliniken, die das Land aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs bis 2020 in Nordrhein-Westfalen errichten will. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen den Spitzen des Gesundheitsministeriums und der Landschaftsverbände.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL) werden Träger der fünf neuen Maßregelvollzugskliniken, die das Land aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs bis 2020 in Nordrhein-Westfalen errichten will. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen den Spitzen des Gesundheitsministeriums und der Landschaftsverbände.

„Bei der Behandlung, Betreuung und Sicherung von psychisch kranken und suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern haben sich die Landschaftsverbände als verlässliche Partner der Landesregierung erwiesen“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Sie betreiben bereits zwölf forensische Kliniken in Nordrhein-Westfalen und verfügen dadurch über langjährige Erfahrung in der Durchführung des Maßregelvollzugs“, so Steffens weiter.

Die Durchführung des Maßregelvollzugs ist eine gesetzliche Aufgabe. Die Zahl der Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten hat sich in den vergangenen zehn Jahren um zwei Drittel erhöht und wird nach aktuellen Prognosen weiter steigen. Deshalb braucht Nordrhein-Westfalen bis 2020 rund 750 zusätzliche Klinikplätze. Um die Therapie psychisch kranker und suchtkranker Straftäterinnen und Straftäter auch künftig in Nordrhein-Westfalen sicher stellen zu können, hat die Landesregierung Ende 2012 die Errichtung von fünf neuen Maßregelvollzugskliniken beschlossen. Sie sollen dort gebaut werden, wo nach derzeitiger Bedarfsberechnung die meisten Klinikplätze fehlen: In den Landgerichtsbezirken Bonn, Dortmund, Essen, Münster und Wuppertal. Gebaut werden fünf neue Kliniken mit jeweils rund 150 Plätzen. Bauherr ist das Land Nordrhein-Westfalen. Pro Klinik sind für die Errichtung (Grundstückserwerb und Bau) rund 45 Millionen Euro vorgesehen.

Bei Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten handelt es sich um Straftäterinnen und Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung das Unrecht der Straftat nicht oder nur bedingt erkennen konnten und daher nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Einweisung von Patientinnen und Patienten erfolgt durch die Landgerichte.

In allen fünf Landgerichtsbezirken sind die zur Festlegung des endgültigen Standorts der neuen Kliniken notwendigen Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Obwohl die Landesregierung die Suche nach geeigneten Grundstücken bereits im September 2011 öffentlich bekannt gegeben und alle 125 infrage kommenden Gemeinden dazu angeschrieben hatte, waren nach Bekanntgabe der hiernach am besten geeigneten Grundstücke Ende Oktober 2012 aus verschiedenen Quellen noch 71 weitere mögliche Flächen benannt worden. 65 davon befinden sich in den fünf entsprechenden Landgerichtsbezirken und werden deshalb durch die zuständigen Fachbehörden noch geprüft. Grundlage jeder finalen Standortentscheidung ist eine Bewertung und ein gegeneinander Abwägen aller verfügbaren Flächen nach objektiven Kriterien. Die Auswahl muss rechtssicher erfolgen. Dies benötigt entsprechend Zeit.

Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen:

- verfügbare Plätze derzeit: rund 2400;

- bestehende 14 Klinikstandorte:

  • Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld, Viersen (Träger jeweils der Landschaftsverband Rheinland),
  • Dortmund, Lippstadt-Eickelborn, Marsberg, Haldem,
    Rheine, Herne (Träger jeweils der Landschaftsverband Westfalen-Lippe),
  • Duisburg (Träger: Von-Bodelschwighsche Stiftung Bethel),
  • Münster (Träger: Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder);

- Ziel: rund 3150 Plätze bis 2020

Fragen zur Trägerschaft und dem Betrieb von forensischen Kliniken richten Sie bitte direkt an die Landschaftsverbände. Kontakt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR): Tel. 0221 809-2781,
E-Mail: presse@lvr.de; Internet www.lvr.de

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): Tel.: 0251 591-235,
E-Mail: presse@lwl.org; Internet: www.lwl.org

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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