Ministerin Schulze: Bewerberinnen und Bewerber sollten sich nicht von Zulassungsbeschränkungen abschrecken lassen / Wissenschaftsministerium genehmigt örtliche Zulassungsbeschränkungen

10. April 2013
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Im kommenden Wintersemester werden 42 Prozent der grundständigen Studiengänge an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zulassungsfrei sein. Bei den Universitäten liegt der Anteil der zulassungsfreien Studiengänge bei 38,7 Prozent, bei den Fachhochschulen sind es 51,4 Prozent. Wer sich auf einen dieser insgesamt 790 Studiengänge bewirbt, kann sich sicher sein, einen Studienplatz zu bekommen. Für die übrigen Studiengänge hat jetzt das Wissenschaftsministerium die Genehmigung zur Einführung so genannter örtlicher Zulassungsbeschränkungen erteilt. „Wenn ein Studiengang eine örtliche Zulassungsbeschränkung hat, heißt dies allerdings noch lange nicht, dass nur Einser-Kandidaten eine Chance haben“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Im kommenden Wintersemester werden 42 Prozent der grundständigen Studiengänge an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zulassungs-frei sein. Bei den Universitäten liegt der Anteil der zulassungsfreien Studiengänge bei 38,7 Prozent, bei den Fachhochschulen sind es 51,4 Prozent. Wer sich auf einen dieser insgesamt 790 Studiengänge bewirbt, kann sich sicher sein, einen Studienplatz zu bekommen. Für die übrigen Studiengänge hat jetzt das Wissenschaftsministerium die Genehmigung zur Einführung so genannter örtlicher Zulassungsbeschränkungen erteilt. „Wenn ein Studiengang eine örtliche Zulassungsbeschränkung hat, heißt dies allerdings noch lange nicht, dass nur Einser-Kandidaten eine Chance haben“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Aus der Vergangenheit wissen wir, dass auch Kandidatinnen und Kandidaten mit einer drei vor dem Komma im Abi zum Zuge gekommen sind. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich deshalb nicht abschrecken lassen. Im kommenden Wintersemester stehen an den Hochschulen in NRW so viele Studienanfängerplätze wie nie zuvor zur Verfügung.“

Die örtlichen Zulassungsbeschränkungen werden in jedem Semester neu festgelegt. Entscheidend sind dabei die Bewerberzahlen in den Vor-jahren, die Entwicklung der Studienanfängerzahlen in den jeweiligen Studiengängen, die Auslastung der betroffenen Lehreinheiten. Eine Übersicht, welche Studiengänge im kommenden Wintersemester eine Zulassungsbeschränkung haben, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter www.wissenschaft.nrw.de.

Weil sich Studieninteressierte zunehmend an mehreren Hochschulen parallel bewerben, gibt es auch viele Studienplätze, die von Bewerberinnen und Bewerbern nicht angenommen werden. Die so freibleibenden Studienplätze werden im Rahmen von sogenannten Nachrückverfahren verteilt. Sie eröffnen denjenigen eine zweite Chance, die ein weniger gutes Zeugnis haben. „Deshalb ist es wichtig, dass nach der Entscheidung für einen Studienplatz jeder sofort allen anderen Hochschulen absagt, damit dort andere Bewerberinnen und Bewerber zum Zug kommen können“, sagte Schulze.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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