Ministerin Scharrenbach: Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“ – Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche sichern

28. Juli 2022
Ina Scharrenbach

Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in der Kindertagesbetreuung und in Schulen im Zuge der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie höchste Priorität.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in der Kindertagesbetreuung und in Schulen im Zuge der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie höchste Priorität. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant ein Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“, mit dem die Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen bei der Beschaffung von CO2-Messgeräten unterstützt werden sollen. Darüber hinaus soll eine Wiederöffnung des bisherigen Landes-Förderprogrammes zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertagesbetreuung und Schulen erfolgen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit dem Landes-Sonderprogramm ‚CoronaVorsorge 2022‘ will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche in den kommenden Monaten zu sichern. Kinder und Jugendliche brauchen das Lernen mit Gleichaltrigen, sie brauchen ihren Präsenzunterricht und ihre Betreuung in der Kita-Gruppe. Vom Klassenraum über das Lehrerzimmer bis zum Schlafraum: Mit dem neuen Landes-Sonderprogramm sollen Betreuungs-, Schul- und Aufenthaltsräume in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen mit CO2-Meldern ausgestattet werden können. Derzeit planen wir bei den CO2-Meldern mit Anschaffungsbedarfen für rund 294.000 Räume und einem Volumen von rund 51,4 Millionen Euro. Für die Wiedereröffnung des bisherigen Landes-Förderprogrammes zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertagesbetreuung und Schulen haben wir zunächst 10 Millionen Euro eingeplant. So wollen wir dafür sorgen, dass das wichtige Lüften besonders effektiv durchgeführt wird. Um das Landes-Sonderprogramm umsetzen zu können, werden nach derzeitigen Schätzungen insgesamt rund 61,4 Millionen Euro benötigt.“

Ein CO2-Messgerät (CO2-Ampel, CO2-Melder, CO2-Warner) dient zur Bestimmung der Konzentration von CO2 in der Innenraumluft und informiert, wann das Lüften eines Raumes erforderlich ist: Konzentrationen unter 1.000 ppm CO2 gelten als unbedenklich. Bei Überschreitung von 1.000 ppm CO2 soll gelüftet werden, bei Überschreiten eines Wertes von 2.000 ppm CO2 muss gelüftet werden.

Nach den Plänen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände eine nicht-rückzuzahlende Zuweisung erhalten, um für Betreuungs-, Schul- und Aufenthaltsräume in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen CO2-Messgeräte beschaffen zu können: Die Beschaffung (Kauf, Miete, Leasing), Lieferung und Erstinstallation von einem CO2-Messgerät je Betreuungs-, Schul- und Aufenthaltsraum in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, in Schulen und Sporthallen, soweit diese für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen benutzt oder mitbenutzt werden, soll über diese Landespauschale finanziert werden. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung umfassen Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horte und heilpädagogische Kindertageseinrichtungen), Kinderbetreuung in besonderen Fällen („Brückenprojekte“) und Großtagespflegen. Das Programm berücksichtigt zudem sowohl die öffentlichen Schulen als auch private Ersatzschulen.

Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erneut, die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Räume, die nur eingeschränkt gelüftet werden können, auf Antrag zu fördern.

Das neue Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“ soll mit 38,8 Millionen Euro, die aus dem vorherigen „Lüftungsprogramm II“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht in Anspruch genommen worden sind, und 22,6 Millionen Euro Neu-Inanspruchnahme des „Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirm)“ finanziert werden. Das Landeskabinett wird sich voraussichtlich am 16. August 2022 mit dem Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“ befassen; anschließend bedarf es der Zustimmung des Landtags Nordrhein-Westfalen zu den geplanten Ausgaben. Danach kann das neue Landes-Sonderprogramm auf den Weg gebracht werden.

Hintergrund

  • Das Sonderprogramm (Lüftungsprogramm I) des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. Insgesamt wurden so bisher 5.500 Räume in Schulen und in Sporthallen entweder mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet oder durch einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftbarkeit ertüchtigt.
  • Im Juli 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein weiteres Sonderprogramm (Lüftungsprogramm II) für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufgelegt, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern. Aus dem NRW-Rettungsschirm wurden 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt. Die Antragsfrist für das Sonderprogramm wurde bis zum 10. März 2022 und die Frist zur Auszahlung bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Eine weitere Verlängerung war aufgrund der Vorgaben des Bundes nicht möglich.
  • Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich ausschließlich um beschaffte mobile Lüftungsgeräte und einfache bauliche Maßnahmen, die im Rahmen der durch das Land Nordrhein-Westfalen initiierten Förderprogramme finanziert wurden und nicht um die Anzahl der vor Ort in Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege tatsächlich vorhandenen Geräte, da die Kommunen zum Teil auf eigene Rechnung Geräte erworben und aufgestellt haben.

Ergebnisse der „Lüftungsprogramme I + II“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Lüftungsprogramm

Gesamt

2020
FRL-Luft

2021

Fit U12

Anzahl der Anträge

251

481

732

  • davon bewilligt

239

460

699

Bewilligungssumme

(in Millionen Euro)

15,4

19,1

34,5

  • davon ausgezahlt einschl. bisheriger Rückflüsse (in Millionen Euro; Stand: 30. Juni 2022)

14,2

19,0

33,2

Geräte in Schulen (Anzahl der Räume)

3.500

3.200

6.700

einfache bauliche Maßnahmen in Schulen (Anzahl der Räume)

2.000

-/-

2.000

Geräte in Einrichtungen der Kindertagespflege (Anzahl der Räume; in 2020 nicht Gegenstand der Landesförderung)

-/-

3.900

3.900

 

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