Minister Schneider: Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausholen / Sozialminister begrüßt „Düsseldorfer Erklärung“ der Behindertenbeauftragen

11. Juni 2013
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NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat die „Düsseldorfer Erklärung“ der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes begrüßt. Darin wird ein Bundesleistungsgesetz gefordert, das die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herauslöst. „Wir wollen, dass die Menschen mit Behinderung aus dem System der Sozialhilfe herauskommen und endlich mit ihren individuellen Bedürfnissen wahrgenommen werden“, sagte Schneider in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat die „Düsseldorfer Erklärung“ der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes begrüßt. Darin wird ein Bundesleistungsgesetz gefordert, das die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herauslöst. „Wir wollen, dass die Menschen mit Behinderung aus dem System der Sozialhilfe herauskommen und endlich mit ihren individuellen Bedürfnissen wahrgenommen werden“, sagte Schneider in Düsseldorf.

„Das geht uns alle an – auch den Bund. Der muss die finanziellen Lasten übernehmen und die Kommunen endlich entlasten“, sagte Schneider weiter. Ein Bundesleistungsgesetz würde eine Entwicklung genau in diese Richtung unterstützen. „Ich bin froh, dass Landesregierung sowie Behindertenbeauftragte in Bund und Ländern in dieser grundsätzlichen Angelegenheit an einem Strang ziehen“, so der Minister.

„Deutschland hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechts-konvention verpflichtet, die Inklusion voranzutreiben“, so Schneider. Auch das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderung sei zu stärken. „Mir ist wichtig, dass die Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wie sie leben und wo sie wohnen möchten. Es darf nicht sein, dass sie aus Kostengründen gezwungen werden, in einem Heim zu leben.“

Am 10. und 11. Juni haben der Bundesbehindertenbeauftragte und seine Kollegen aus den Ländern auf Einladung des nordrhein-westfälischen Behindertenbeauftragten Norbert Killewald über die Ausgestaltung eines eigenen Leistungsrechtes für Menschen mit Behinderungen beraten.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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