Minister Schneider: Betriebe sollten auf fastende Beschäftigte Rücksicht nehmen / Am 20. Juli beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan

19. Juli 2012
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Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider hat die Betriebe aufgerufen, während des islamischen Fastenmonats Ramadan Rücksicht auf muslimische Beschäftigte zu nehmen. „Die Fastenzeit ist für Muslime ein zentrales Element ihres Glaubens. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, gefahrlos zu fasten und auch Raum für die rituellen Gebete schaffen“, sagte der Minister anlässlich der am Freitag beginnenden Fastenzeit.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider hat die Betriebe aufgerufen, während des islamischen Fastenmonats Ramadan Rücksicht auf muslimische Beschäftigte zu nehmen. „Die Fastenzeit ist für Muslime ein zentrales Element ihres Glaubens. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, gefahrlos zu fasten und auch Raum für die rituellen Gebete schaffen“, sagte der Minister anlässlich der am Freitag beginnenden Fastenzeit.

Wichtig sei eine gute Beratung und Aufklärung durch Betriebsärzte oder die betriebliche Gesundheitsförderung, so der Minister weiter. Darüber hinaus seien erweiterte Öffnungszeiten der Kantinen zum abendlichen Fastenbrechen und ein angepasstes Speisenangebot eine Unterstützung für fastende Beschäftigte. Unternehmen könnten auch durch den Verzicht auf Bewirtung während Besprechungen ihre Wertschätzung für muslimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Geschäftsfreunde zum Ausdruck bringen.

Während des Ramadans dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Ausnahmen gelten beispielsweise für schwangere, kranke oder auch körperlich schwer arbeitende Menschen. Für die Fastenden – so der Minister weiter – sei es eine besondere Herausforderung, dass der Ramadan diesmal auf die langen Tage des Hochsommers falle.

„Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es in aller Regel gute Vereinbarungen gibt, die allen Seiten gerecht werden“, sagte Schneider. Wertvolle Informationen und in der Praxis bereits bewährte Tipps gebe beispielsweise die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und von Krankenkassenverbänden getragene „Initiative Gesundheit und Arbeit“, die unter dem Titel „Gesund arbeiten während des Ramadans“ Empfehlungen für den Umgang im Betrieb herausgegeben hat. Die Broschüre gibt es im Internet auf der Seite www.iga-info.de. Weiterführende Informationen oder Unterstützung geben auch die ansässigen islamischen Gemeinden; die Kontaktadresse der nächstgelegenen Moschee findet sich im örtlichen Telefonbuch.

In Nordrhein-Westfalen leben etwa 1,5 Millionen Muslime. Der Fastenmonat Ramadan ist für Muslime neben den täglichen Gebeten, dem Glaubensbekenntnis, dem Pilgern nach Mekka und dem Almosengeben eine der fünf Säulen ihrer Religion. Die diesjährige Fastenzeit beginnt am 20. Juli und dauert bis zum 19. August.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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