Minister Schmeltzer und Ministerin Steffens: Es geht um die Verwendung Ihrer Beitragsgelder

Aufruf zur Sozialwahl / Zehn Millionen Wahlberechtigte in NRW

18. April 2017

Super-Wahljahr 2017: Neben der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Bundestagswahl findet in diesem Jahr auch die Sozialwahl statt.

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Super-Wahljahr 2017: Neben der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Bundestagswahl findet in diesem Jahr auch die Sozialwahl statt. Etwa zehn Millionen Wahlberechtigte in NRW haben Post von ihrer Renten- oder Krankenversicherung erhalten mit Informationen zur Wahl der Selbstverwaltungen. Sozialminister Rainer Schmeltzer und Gesundheitsministerin Barbara Steffens rufen die Versicherten auf, sich an der Wahl zu beteiligten.
 
„Nehmen Sie Ihre Mitwirkungsrechte wahr, stärken Sie die Selbstverwaltung mit Ihrer Stimme“, sagte Minister Schmeltzer. „Denn es geht um die Verwendung Ihrer Beitragsgelder. In der gesetzlichen Rentenversicherung zum Beispiel kann das Versichertenparlament entscheiden, wie die Kliniken ihr Reha-Angebot gestalten.“
 
Gesundheitsministerin Barbara Steffens sagte: „Auch bei den Krankenkassen finden mit der Sozialwahl wichtige Wahlen statt. Obwohl es der Einzelne nicht unmittelbar spürt, bestimmt die Versichertenseite auch durch Ihre Stimme in der Selbstverwaltung mit. Ihre Krankenkasse hat viele Möglichkeiten, Versorgung zu gestalten: Nehmen Sie Ihre Möglichkeit wahr, darauf im Sinne der Versicherten Einfluss zu nehmen.“
 
Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und der Europawahl die größte Wahl in Deutschland. Mehr als 50 Millionen Versicherte sind aufgerufen, die Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen zu wählen. Diese „Versichertenparlamente“ entscheiden über wichtige Fragen, die sich unmittelbar auf die Beitragszahlerinnen und -zahler auswirken. So zum Beispiel darüber, wie Haushaltsgelder eingesetzt werden. Außerdem kontrollieren sie die Verwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung.
 
In persönlichen Anschreiben haben die Sozialversicherungen ihre Versicherten bereits über das Wahlverfahren, die Aufgaben der zu wählenden Selbstverwaltungen und die zur Wahl stehenden Listen und Kandidaten informiert. Die Sozialwahl wird im Regelfall als Briefwahl durchgeführt, die Wahlunterlagen werden ab dem 25. April versandt, die Wahlfrist endet am 31. Mai. Für die Mitglieder der BARMER gilt wegen einer Fusion ein späterer Wahltermin.

Weitere Informationen

Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen: www.bmas.de.
Sozialwahl 2017: www.sozialwahl.de
 

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