Landesregierung unterstützt Amateurtheater und Freilichtbühnen mit 500.000 Euro bei Corona-bedingten Engpässen

Antragsstellung ab sofort möglich – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Amateurtheater als wichtigen Bestandteil der Kulturlandschaft nicht nur in der Pandemie, sondern dauerhaft stärken

12. April 2022
phb Theater, Sitze, Kultur (2020)

Die Amateurtheater und Freilichtbühnen bieten insbesondere außerhalb der Metropolen ein breites Theaterangebot und bilden damit einen wichtigen Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens.

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Die Amateurtheater und Freilichtbühnen bieten insbesondere außerhalb der Metropolen ein breites Theaterangebot und bilden damit einen wichtigen Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens. Während der Corona-Pandemie mussten viele Freilichtbühnen und Amateurtheater ihre Reserven und Rücklagen aufbrauchen. Um angesichts dieser schwierigen Situation des Amateurbereichs ein klares Signal der Unterstützung zu senden, stellt das Land ihnen eine einmalige Förderung in Höhe von 500.000 Euro bereit. Die Mittel sollen die Amateurtheater beim Ankauf von Materialien für Bühne und Kostüme unterstützen.

„Amateurtheater und Freilichtbühnen leisten eine generationsübergreifende Arbeit und bieten insbesondere dem Theaternachwuchs Raum für erste künstlerische Erfahrungen auf der Bühne. Um die Einschnitte abzumildern, die die Amateurtheater und Freilichtbühnen während der Corona-Pandemie hinnehmen mussten, stellen wir ihnen eine einmalige finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Darüber hinaus wollen wir die Amateurtheater und Freilichtbühnen künftig aus dem Landeshaushalt fördern, um die wichtige Arbeit, die hier geleistet wird, grundsätzlich besser abzusichern und zu stärken. Hierzu werden wir Gespräche mit dem Verband der Amateurtheater aufnehmen“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Für die Corona-Förderung können sich alle nordrhein-westfälischen Amateurtheater und Amateur-Freilichtbühnen ab sofort bewerben. Die Anträge können bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden. Die Fördergrundsätze und weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.amateurtheater-nrw.de/

www.freilichtbuehnen.de/

www.nrw-lfdk.de/

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