Landesregierung startet mit Förderprogramm zur kommunalen Sportentwicklung in die nächste Antragsphase

30. März 2026
phb Sport, Laufbahn, Leichtathletik, Sportland

Der Landesregierung ist die kommunale Sportentwicklung ein besonderes Anliegen. Mit dem Programm „Sportplatz Kommune“ der Staatskanzlei wurden von 2019 bis 2022 kommunale Sportentwicklungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW (LSB NRW) und der Sportjugend NRW erfolgreich gefördert.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Der Landesregierung ist die kommunale Sportentwicklung ein besonderes Anliegen. Mit dem Programm „Sportplatz Kommune“ der Staatskanzlei wurden von 2019 bis 2022 kommunale Sportentwicklungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW (LSB NRW) und der Sportjugend NRW erfolgreich gefördert. Insgesamt beteiligten sich 135 Kommunen. In Netzwerken aus gemeinnützigem Sport, Kommunalverwaltungen sowie Kitas und Schulen setzten sie gemeinsam insgesamt 150 bewegungsbezogene Projekte zur Stärkung des Kinder- und Jugendsports um. 

Die Landesregierung knüpft jetzt an dieses Vorläufer-Programm an: Das aktualisierte Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ sieht die kommunale Sportentwicklung als gemeinsame Aufgabe von Kommunen und lokalen Sportanbieterinnen und Sportanbietern. Diese sollen sich mit weiteren Akteuren vernetzen, um vor Ort auf Basis der jeweiligen Ausgangslagen nachhaltige Strukturen und neue Angebote zu entwickeln. 

Mit „Sportplatz Kommune 2.0“ leisten die Landesregierung und der Landessportbund einen wichtigen Beitrag dazu, kommunale Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen und neue Wege der Teilhabe an Sport und Bewegung zu eröffnen. Staatssekretärin Andrea Milz freut sich auf eine breite Beteiligung: „Sportanbieterinnen und Sportanbieter sowie Kommunen sind eingeladen, sich an dem Programm zu beteiligen und vor Ort nachhaltige Strukturen für einen chancengleichen Zugang zu sportlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Damit leistet die Landesregierung mit ihren starken Partnern auch ein klares Bekenntnis zur weiteren Unterstützung des Breitensports. So schaffen wir für Menschen in unserem Land die besten Grundlagen. Das hilft auch bei unserer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele KölnRheinRuhr.“

Neu ist der erweiterte Kreis der Zielgruppen: Mit dem neuen Förderaufruf werden Projektideen für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen und vulnerable Gruppen für neue Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote unterstützt. Neben gemeinnützigen Sportvereinen können auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Anträge stellen. 

Der Förderzeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge können vom 1. April bis zum 31. Mai 2026 über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Insgesamt stehen 1,8 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. 

Gefördert werden der Aufbau eines regionalen Netzwerkes, das die Zusammenarbeit relevanter Akteure im Sport, in der Kommunalverwaltung und sozialen Einrichtungen stärkt sowie die Gestaltung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen und vulnerable Gruppen. Auch Schwimmangebote können gefördert werden, einschließlich der Ausbildung und des Einsatzes von Trainerinnen und Trainern sowie Schwimmassistenzen.

Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: Sportplatz Kommune 2.0.

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