Landesregierung stärkt Willkommens- und Anerkennungskultur in NRW / Staatssekretär Klute: 1,2 Millionen Euro zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen sind gut angelegte Investition

31. Januar 2014
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Nordrhein-Westfalen führt ab sofort eine systematische Förderung von Migrantenorganisationen ein und stellt dafür 1,2 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. „Wir erkennen die Integrationsleistung an, die diese Vereine im ganzen Land leisten und wollen helfen, deren Arbeit weiter zu qualifizieren“, sagte Thorsten, Klute Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales anlässlich des Inkrafttretens einer entsprechenden Richtlinie. Nordrhein-Westfalen legt mit der Festschreibung der Landesförderung von Migrantenorganisationen als erstes Flächenland in Deutschland auch ein umfassendes Konzept zur Unterstützung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten vor. Möglich ist sowohl eine Anschubförderung für den Aufbau neuer Migrantenselbstorganisationen, als auch die Durchführung mehrjähriger Einzelprojekte bei bestehenden Vereinen, beispielsweise Projekte zur Verbesserung der Bildungskompetenzen von Eltern und Kindern oder zum besseren Zusammenleben im Stadtteil oder aber Projekte zur Bekämpfung von Rassismus. Darüber hinaus werden auch Vernetzungsprojekte gefördert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Nordrhein-Westfalen führt ab sofort eine systematische Förderung von Migrantenorganisationen ein und stellt dafür 1,2 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. „Wir erkennen die Integrationsleistung an, die diese Vereine im ganzen Land leisten und wollen helfen, deren Arbeit weiter zu qualifizieren“, sagte Thorsten, Klute Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales anlässlich des Inkrafttretens einer entsprechenden Richtlinie.

Nordrhein-Westfalen legt mit der Festschreibung der Landesförderung von Migrantenorganisationen als erstes Flächenland in Deutschland auch ein umfassendes Konzept zur Unterstützung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten vor. Möglich ist sowohl eine Anschubförderung für den Aufbau neuer Migrantenselbstorganisationen, als auch die Durchführung mehrjähriger Einzelprojekte bei bestehenden Vereinen, beispielsweise Projekte zur Verbesserung der Bildungskompetenzen von Eltern und Kindern oder zum besseren Zusammenleben im Stadtteil oder aber Projekte zur Bekämpfung von Rassismus. Darüber hinaus werden auch Vernetzungsprojekte gefördert.

Hintergrund:

Durch das 2012 verabschiedete „Teilhabe- und Integrationsgesetz“ hat der Gesetzgeber betont, dass in NRW Integrationsarbeit nicht nur für, sondern mit den Migrantinnen und Migranten gestaltet werden soll.  „Die institutionelle Förderung von Migrantenorganisationen ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Wir sind zuversichtlich und hoffen, dass sich die Vereinigungen der Einwanderinnen und Einwanderer damit in Ihren jeweiligen Städten und Gemeinden stärker einbringen können“, sagte Staatssekretär Klute. Damit stärke die NRW-Landesregierung auch die Willkommens- und Anerkennungskultur.

Damit sich die potenziellen Antragsteller frühzeitig und umfassend über die Ziele, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderung informieren können, werden in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen durchgeführt.

  • Mittwoch, 12. Februar 2014: FFFZ Hotel und Tagungshaus, Kaiserswerther Straße 450, 40474 Düsseldorf, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr, (Termin bereits ausgebucht)
  • Donnerstag, 13. Februar 2014: Bezirksregierung Arnsberg (Kompetenzzentrum für Integration), Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Montag, 17. Februar 2014: Verein für ein zeitgemäßes Leben e. V., (Begegnungsstätte), Kavalleriestraße 26 (Eingang Paulusstr.), 33602 Bielefeld; 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag, 18. Februar 2014: IFAK e. V., Engelsburger Straße 168, 44793 Bochum, 16:00 bis 19:00 Uhr


Die Förderrichtlinien sind unter www.mais.nrw.de abrufbar

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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