Landesregierung setzt Pilotprogramm für Filmbildung auf

Programm „Filmbildung und Kino“ soll die Vermittlung der Film- und Kinokultur in Nordrhein-Westfalen stärken – Antragsstellung ab sofort möglich

15. Oktober 2021
PHB Film & TV Kameras Presse

Digitalisierung und Medienwandel verändern nicht nur die Praxis des Herstellens, Finanzierens und Distribuierens, sondern auch die Gewohnheiten, wie Film und Kino rezipiert werden

Kultur und Wissenschaft

Die Film- und Kinolandschaft befindet sich im Umbruch. Digitalisierung und Medienwandel verändern nicht nur die Praxis des Herstellens, Finanzierens und Distribuierens, sondern auch die Gewohnheiten, wie Film und Kino rezipiert werden. Mit dem neuen Förderprogramm „Filmbildung und Kino“ reagiert die Landesregierung auf diese Veränderungen: Mit 250.000 Euro im Jahr sollen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, in Nordrhein-Westfalen die Film- und Kinokultur zu beleben und durch Bildung und Vermittlung neue Zielgruppen für die Vielfalt des künstlerischen Films zu erschließen. Das Programm wird von 2022-2024 in einer
Pilotphase erprobt und zum Ende der Laufzeit evaluiert.
 
„Durch die sozialen Medien und Streaming-Angebote sind bewegte Bilder in unserem Alltag inzwischen überall und jederzeit verfügbar. Ihre Vermittlung kommt dabei aber häufig zu kurz. Hier setzt das Pilotprogramm an: Wir wollen die Filmbildung und -vermittlung in Nordrhein-Westfalen stärken mit dem Ziel, künftig ein vielfältigeres Publikum für Film und Kino zu erreichen und jenseits des Mainstreams den Zugang zum künstlerischen Film zu eröffnen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Das Programm richtet sich an Akteurinnen und Akteure der Filmbildung in Nordrhein-Westfalen, also an Filmvermittlerinnen und -vermittler, Filmschaffende und Kinobetreiber, an Bildungseinrichtungen und Eigeninitiativen. Grundidee der Förderung ist es, Raum für innovative Ansätze im Bereich der Filmvermittlung und Filmbildung zu schaffen. Die inhaltliche Rahmensetzung für eine Förderung ist daher breit gefasst.
 
Förderungen erhalten u.a. Projekte, die

  • neue Kooperationsformen zwischen den unterschiedlichen Filmakteurinnen und -akteuren vor Ort initiieren,
  • Vermittlungsformate wie Workshops, Screenings, Diskussionsveranstaltungen oder praktische Filmarbeit umsetzen,
  • Filmkultur in Nordrhein-Westfalen für unterschiedliche Gruppen zugänglich machen und ein diverses Publikum erreichen
  • die Kino-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen nutzen, um eine regionale Verbreitung neuer Vermittlungsangebote voranzutreiben.
Projekte können mit einer Fördersumme von mindestens 15.000 Euro und maximal 50.000 Euro gefördert werden. Die Höchstförderung ist für überregional wirksame Kooperationsprojekte vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Bezirksregierungen. Antragsfrist für Projekte, die im Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist der 15. November 2021. Die inhaltliche Antragsberatung erfolgt durch das Netzwerk Filmkultur e.V. Kontakt: filmbildung@filmkultur.nrw
 
Nähere Informationen zur Antragstellung und dem Juryverfahren finden Sie hier.
 

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