Landesregierung fördert überbetriebliche Lehrgänge um Ausbildungsabschlüsse in der Pandemie zu sichern

1. April 2021
Auszubildene in Arbeit

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit der IHK NRW ein neues Hilfsprogramm erarbeitet. Um die fachpraktische Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen trotz Shutdown sicherzustellen, fördert das Ministerium ab dem 1. April 2021 überbetriebliche Lehrgänge.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit der IHK NRW ein neues Hilfsprogramm erarbeitet. Um die fachpraktische Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen trotz Shutdown sicherzustellen, fördert das Ministerium ab dem 1. April 2021 überbetriebliche Lehrgänge. Das Lehrgangsangebot orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan der „Fachkraft für Veranstaltungstechnik”. Die Lehrgänge sind jedoch nicht auf Azubis dieses Berufs beschränkt.
 
Viele Ausbildungsbetriebe stehen derzeit vor der Herausforderung, die bestehenden Ausbildungsverhältnisse in gewohnt hoher Qualität fortzuführen. Insbesondere die berufspraktische Ausbildung gestaltet sich schwierig, wenn ein Unternehmen vom Shutdown betroffen ist. Auch gilt: Je technischer der Ausbildungsberuf, desto schwieriger sind Ausbildungsinhalte ohne betriebliche Praxis zu vermitteln. Die fachpraktische Ausbildung leidet somit massiv. Die für die Prüfung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten können von den Auszubildenden nicht mehr immer ausreichend erworben werden und ihre Ausbildungsabschlüsse sind bedroht.
 
Hier setzt das neue Hilfsprogramm an: Durchgeführt werden die Lehrgänge von Bildungsträgern. Für Ausbildungsbetriebe ist das Angebot kostenfrei. Rund 400 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im zweiten und dritten Lehrjahr, sollen in unterschiedlichen überbetrieblichen Lehrgängen für eine Dauer von bis zu 28 Wochen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Bestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung erlangen.
 
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: Auszubildende müssen auch in der Pandemie ihre qualifizierte Ausbildung erfolgreich abschließen können. Mit den Regelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen wir eine Basis dafür, dass berufliche Prüfungen und auch deren Vorbereitung während der Pandemie möglich sind. Viele Unternehmen und Berufsschulen tragen dies engagiert mit. Damit Auszubildende aller Ausbildungsberufe eine faire Chance erhalten, zählt es jetzt dort gezielt zu unterstützen, wo zusätzliche Hilfe benötigt wird!“
 
IHK NRW Präsident Ralf Stoffels: „Wir danken Minister Laumann für die Unterstützung. Sie setzt dort an, wo Ausbildung in der Pandemie am schwierigsten geworden ist. So stärken wir nicht nur die beruflichen Perspektiven der Jugendlichen, sondern leisten auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Denn die besonders vom Shutdown gebeutelten Branchen werden händeringend qualifiziertes Personal suchen, sobald sie wieder ihrem Geschäft nachgehen können.“
 
Die am Programm beteiligte Bildungsträger sind:
 
Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie GmbH (BZI)
Wüstenhagener Straße 18-26
42855 Remscheid
Ansprechpartner: Herr Thomas Knipper
Tel.: 02129/9387-400
Mail: t.knipper@bzi-rs.de
 
Überbetriebliche Ausbildungswerkstatt der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg gGmbH
Kautexstraße 53
53229 Bonn
Ansprechpartner: Herr Daniel Berens
Tel.: 0228/97574-233
Mail: Berens@wbz.bonn.ihk.de

SIHK Akademie gGmbH
Eugen-Richter-Str. 110
58089 Hagen
mit ihren Bildungsstätten in Hagen, Hemer und Lüdenscheid
Ansprechpartner: Herr Peter Voß
Tel.: 02331/92267-324
Mail: voss@sihk-akademie.de
 
Interessierte Unternehmen können sich über die Internetseite des Ausbildungskonsens NRW (https://www.mags.nrw/ausbildungjetzt) in Kürze informieren und sich an die gelisteten Bildungsträger oder ihre IHK vor Ort wenden.
 

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