Landesatomaufsicht ordnet die Fortführung der Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern im Zwischenlager Jülich an

28. Juni 2013
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In seiner Zuständigkeit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Wirtschaftsministerium die weitere Aufbewahrung des Kernbrennstoffs aus dem ehemaligen Atomversuchsreaktor (AVR) im Zwischenlager Jülich angeordnet. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als der für das Zwischenlager zuständigen Genehmigungsbehörde. Diese Anordnung berechtigt die Forschungszentrum Jülich GmbH weiter zum Besitz der Kernbrennstoffe. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft und ist auf sechs Monate bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Gleichzeitig hat das Ministerium die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides angeordnet. Im Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich, dem so genannten AVR-Behälterlager, lagern seit der Stilllegung des AVR-Versuchskernkraftwerks dessen Brennelementekugeln in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/ AVR.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

In seiner Zuständigkeit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Wirtschaftsministerium die weitere Aufbewahrung des Kernbrennstoffs aus dem ehemaligen Atomversuchsreaktor (AVR) im Zwischenlager Jülich angeordnet. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als der für das Zwischenlager zuständigen Genehmigungsbehörde. Diese Anordnung berechtigt die Forschungszentrum Jülich GmbH weiter zum Besitz der Kernbrennstoffe. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft und ist auf sechs Monate bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Gleichzeitig hat das Ministerium die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides angeordnet.

Im Zwischenlager auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich, dem so genannten AVR-Behälterlager, lagern seit der Stilllegung des AVR-Versuchskernkraftwerks dessen Brennelementekugeln in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/ AVR. Rechtsgrundlage ist die 1993 vom BfS bis zum 30. Juni 2013 befristete atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung.

Vor einiger Zeit hat die Forschungszentrum Jülich GmbH beim Bundesamt für Strahlenschutz eine erneute Genehmigung zur Aufbewahrung der AVR-Brennelemente bis Mitte 2016 beantragt. Wegen des komplexen Prüf- und Nachweisverfahrens hat das Bundesamt über die beantragte neue Aufbewahrungsgenehmigung noch nicht abschließend entschieden. In den beim Bundesamt für Strahlenschutz regelmäßig stattfindenden Status- und Fachgesprächen mit der Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich keine Hinweise ergeben, dass nicht mit der Erteilung einer Genehmigung für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe innerhalb der nächsten Monate zu rechnen ist.

Um die notwendigen Sicherheitsstandards im Zwischenlager Jülich auch nach Ablauf der befristeten Aufbewahrungsgenehmigung zu gewährleisten und um einen ungeregelten Zustand zu vermeiden, hat das Wirtschaftsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde in NRW angeordnet, dass die CASTOR-Behälter auch weiterhin von der Forschungszentrum Jülich GmbH im Zwischenlager Jülich aufzubewahren sind. In der Anordnung wird zudem auf die Regelungen der Aufbewahrungsgenehmigung aus dem Jahr 1993 einschließlich der Nachträge Bezug genommen. Sämtliche Auflagen gelten weiterhin uneingeschränkt für die Aufbewahrung der Brennelemente. Ausdrücklich ist in der Anordnung auch darauf hingewiesen, dass diese Anordnung eine Genehmigung zur Aufbewahrung der Kernbrennstoffe nicht entbehrlich macht. Die Forschungszentrum Jülich GmbH als Betreiber des Lagers ist deshalb weiterhin verpflichtet, unverzüglich für eine genehmigte Aufbewahrung der Kernbrennstoffe Sorge zu tragen und ausstehende Nachweise beim BfS vorzulegen. Das Ministerium hat ebenfalls angeordnet, dass ihm seitens der Forschungszentrum Jülich GmbH monatlich in schriftlicher Form über den Fortgang im Genehmigungsverfahren zu berichten ist.

Der Forschungszentrum Jülich GmbH wurde die Anordnung am 27.06.2013 ausgehändigt.

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