Köln und Düsseldorf: Innenministerium bringt Waffenverbotszonen auf den Weg

Minister Reul: Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer

7. Dezember 2021
Innenministerium bringt Waffenverbotszonen auf den Weg

In Köln und Düsseldorf wird es bis Jahresende drei Waffenverbotszonen geben. Eine entsprechende Befugnis hat die Landesregierung dem Innenministerium erteilt. Die Einrichtung der Waffenverbotszonen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Abstimmung mit den zuständigen Kreispolizeibehörden.

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In Köln und Düsseldorf wird es bis Jahresende drei Waffenverbotszonen geben. Eine entsprechende Befugnis hat die Landesregierung heute dem nordrhein-westfälischen Innenministerium erteilt. Die Einrichtung der Waffenverbotszonen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Abstimmung mit den zuständigen Kreispolizeibehörden.

Geplant ist, die Altstadt in Düsseldorf sowie die Kölner Ringe und die Zülpicher Straße in Köln zu Waffenverbotszonen zu erklären. Innenminister Herbert Reul: „Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer. Vor allem an Orten und Plätzen, an denen es immer wieder zu Straftaten kommt und an denen sich viele Menschen aufhalten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger wieder wohler fühlen können.“ Insbesondere in der Düsseldorfer Altstadt und auf den Kölner Ausgehmeilen hatten sich in den vergangenen Monaten wiederholt schwere Messerattacken ereignet. „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass wir nach den jüngsten Gewaltausbrüchen hier so schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben“, sagte Reul.

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07.12.2021

Im Anschluss an die Kabinettsitzung informiert Herbert Reul, Minister des Innern, über die neue Verordnung zum Verbot des Führens von Waffen in bestimmten Zonen in Nordrhein-Westfalen und die Details der Umsetzung.

Die Waffenverbotszonen werden temporär an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen einschließlich Karneval eingerichtet. In der Abend- und Nachtzeit ist dann das Mitführen von Waffen und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten. Die Zonen in der Düsseldorfer Altstadt, auf den Kölner Ringen und der Zülpicher Straße werden mit Schildern gekennzeichnet. Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker. 

„Für die Polizei wird es in Zukunft um ein Vielfaches einfacher sein, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren“, sagte Reul. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen. „Das ist nicht der Weisheit letzter Schluss und die Polizei wird auch nicht jeden kontrollieren können, aber ich bin sicher, dass das Verbot einen enorm beruhigenden Effekt auf die schwierigen Ecken in Düsseldorf und Köln haben wird.“

Geplant ist, dass die Verordnung für die drei Verbotszonen am 21. Dezember 2021 in Kraft tritt. Fortwährend soll das LZPD dann gemeinsam mit den Kreispolizeibehörden prüfen, ob vorhandene Waffenverbotszonen ihren Status behalten und ob weitere Zonen in anderen Behörden erforderlich sind.

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