Kabinett tagt zu aktueller Situation rund um Corona-Pandemie
Corona-Gesetz zur Anpassung an neues Bundesrecht / Soforthilfeprogramm erfolgreich gestartet / Patienten aus Italien und Frankreich nach Nordrhein-Westfalen überführt
Das Landeskabinett hat unter Führung von Ministerpräsident Armin Laschet am Samstag, 28. März 2020, getagt und sich über die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie ausgetauscht. Zentrale Themen waren unter anderem ein Gesetzesentwurf zur unverzüglichen Anpassung von Landesgesetzen an die gestern im Bundesrat beschlossenen und verkündeten Änderungen im Bundesrecht, der Start des Soforthilfeprogramms für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen sowie die Aufnahme italienischer und französischer Patienten in nordrhein-westfälischen Kliniken.
Die Beantragung der NRW-Soforthilfe startete am Freitag, 27. März 2020, um Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, die von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen sind. In weniger als 24 Stunden sind bereits 135.000 Anträge eingegangen, von denen bereits fast 50.000 Anträge bewilligt werden konnten. Mehrere hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten am Wochenende, um die hohen Antragszahlen zu bewältigen.
Die Überführung sechs italienischer Corona-Patienten aus der Region Norditalien und zweier französischer Corona-Patienten aus Metz nach Nordrhein-Westfalen wurde am heutigen Samstag erfolgreich durchgeführt. Zwei weitere Patienten aus Frankreich sollen am Sonntag, 29. März 2020, folgen. Die Unikliniken der Städte Köln, Bonn, Bochum und Essen sowie das Katholische Krankenhaus Bochum und das Herz- und Diabeteszentrum NRW der Universitätsklinik der Ruhruniversität Bochum in Bad Oeynhausen haben sich bereit erklärt, mit dem Corona-Virus infizierte Patienten aus Italien und Frankreich aufzunehmen.
Auch die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie hat das Landeskabinett gebilligt. So soll zum einen weiter gewährleistet werden, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Zum anderen sollen Erkenntnisse aus der derzeitigen Situation genutzt und für potentielle weitere Ausnahmesituationen in der Zukunft festgeschrieben werden.
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