Höhere Strafen für überladene Lkw: Nordrhein-Westfalen will Brücken wirksam schützen

Nordrhein-Westfalen bringt Initiative in den Bundesrat ein: Deutlich höhere Sanktionen und moderne Kontrolltechnik sollen Schäden an Straßenbrücken verhindern

26. Februar 2026
Ein LkW fährt auf einer Autobahn

Die Landesregierung unternimmt mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan“ für gute Infrastruktur enorme Kraftanstrengungen zur Modernisierung und zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur des Landes.

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Die Landesregierung unternimmt mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan“ für gute Infrastruktur enorme Kraftanstrengungen zur Modernisierung und zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur des Landes. Dies setzt einen wirksamen Schutz der bestehenden und sanierungsbedürftigen Infrastruktur voraus, wobei Brücken hierbei von besonderer Bedeutung sind.

Nordrhein-Westfalen will deshalb Straßenbrücken besser schützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg. Ziel ist es, die Bußgelder bei Verstößen gegen Gewichtsbeschränkungen deutlich zu erhöhen und die Kontrollen zu verbessern. „Jeder Verstoß gegen die Gewichtsbeschränkungen auf unseren Brücken ist einer zu viel. Unsere Messungen an besonders sensiblen Brücken zeigen, dass zu viele zu schwere Lkw darüberfahren, und das oft ganz bewusst“, erklärt Verkehrsminister Oliver Krischer, der die Initiative ergriffen hat und mit Innenminister Herbert Reul vorantreibt. „Wenn Verbote bewusst ignoriert werden, können wir nicht tatenlos zusehen. Einige ‚gewichtige‘ Verkehrsteilnehmer verschaffen sich auf Kosten der Allgemeinheit einen Vorteil, weil es sich im Geldbeutel lohnt. Am Ende leiden aber alle darunter, wenn Lkw vorsätzlich Brücken belasten, die erneuert werden müssen. Deshalb müssen wir jetzt nachsteuern“, erklärt Innenminister Reul.

In Nordrhein-Westfalen gibt es in der Zuständigkeit des Landes rund 6.300 Brücken. Viele sind sanierungsbedürftig. Um sie bis zur Fertigstellung eines Ersatzneubaus sicher nutzen zu können, gelten für einzelne Bauwerke wie die Kardinal-Frings-Brücke in Düsseldorf oder die Uerdinger Brücke zwischen Duisburg und Krefeld Gewichtsbeschränkungen. Messungen zeigen jedoch, dass Achslasten und Gesamtgewichte von Lkw immer wieder überschritten werden – sowohl bei regulären Transporten als auch bei genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten.

„Damit werden Brücken vorzeitig kaputtgefahren und das können wir nicht hinnehmen. Die aktuellen Strafen für Lkw, die Verbote ignorieren, liegen teilweise unter 100 Euro“, kritisiert Minister Krischer. Die derzeit niedrigen Bußgelder setzen nach Ansicht der Landesregierung die falschen Anreize, die dazu führen, dass Unternehmen Umwege oder zusätzliche Fahrten vermeiden, indem sie bewusst gegen Beschränkungen verstoßen. Dadurch entstehen Schäden an der Infrastruktur auf dem Rücken der Allgemeinheit und Wettbewerbsnachteile für diejenigen, die sich an die Regeln halten. Die Geldbuße müsse den wirtschaftlichen Vorteil, den überfrachtete Lkw aus der Ordnungswidrigkeit ziehen, übersteigen.

Die Uerdinger Rheinbrücke als Beispiel: Seit ihrer Ablastung auf 30 Tonnen wird der Verkehr über eine Achslastmessstelle überwacht. Die Zahlen belegen, dass die Brücke im Schnitt von 170 Fahrzeugen pro Tag befahren wird, die schwerer als 30 Tonnen sind. Seit Beginn der Messungen passierten etwa 20.000 Fahrzeuge über 30 Tonnen die Brücke. Studien belegen, dass ein 40-Tonner die Infrastruktur so stark belastet wie 60.000 Pkw.

„Deshalb wollen wir mit höheren Bußgeldern Klarheit schaffen: Der Schutz des Allgemeinguts geht vor Profitinteressen Einzelner. Das ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber den vielen Unternehmen, die sich an die Regeln halten“, so Minister Krischer weiter. 

Die Initiative soll am Freitag, 6. März 2026, in den Bundesrat eingebracht werden. Sie wird anschließend in den Ausschüssen beraten, bevor der Bundesrat abschließend entscheidet.

Gleichzeitig soll die Kontrolldichte im Schwerverkehr steigen. Neben den Kontrollen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) sollen moderne, möglichst automatisierte Kontrollsysteme stärker eingesetzt werden. Nordrhein-Westfalen geht das Thema von mehreren Seiten an. Technisch werden zum Beispiel Achslastmessstellen (Weigh In Motion, WIM) eingesetzt, die es zum Beispiel an der Kardinal-Frings-Brücke und der Uerdinger Brücke gibt. Auch Silhouetten-Blitzer wie an der Kardinal-Frings-Brücke und bald an der Theodor-Heuss-Brücke können nachweisen, ob Fahrzeuge darüberfahren, die deutlich schwerer sind als die dort zurzeit erlaubten 7,5 Tonnen. 

Weitere Informationen

Link zum Entschließungsantrag: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0101-0200/108-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Link zum geltenden Bußgeldkatalog: https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-ladung-ladungssicherung/ 

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