Große Beteiligung bei der Online-Konsultation zum WDR-Gesetz

19. März 2015
Fot des Düsseldorfer WDR-Gebäudes mit dem WDR-Logo

Die Online-Konsultation der Landesregierung zur Novellierung des WDR-Gesetzes ist mit großer Beteiligung zu Ende gegangen. Mehr als 1.100 Kommentare auf 19 Fragen rund um den Westdeutschen Rundfunk gaben die Nutzerinnen und Nutzer ab. Unter www.wdrgesetz.nrw.de war die Online-Konsultation vier Wochen lang, vom 19. Februar 2015 bis zum 19. März 2015 freigeschaltet.

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Die Online-Konsultation der Landesregierung zur Novellierung des WDR-Gesetzes ist mit großer Beteiligung zu Ende gegangen. Mehr als 1.100 Kommentare auf 19 Fragen rund um den Westdeutschen Rundfunk gaben die Nutzerinnen und Nutzer ab. Unter www.wdrgesetz.nrw.de war die Online-Konsultation vier Wochen lang, vom 19. Februar 2015 bis zum 19. März 2015 freigeschaltet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten auf der Online-Plattform Fragen beantworten und Vorschläge für eine Neufassung des WDR-Gesetzes einstellen und diskutieren.
 
Medienministerin Angelica Schwall-Düren: „Diese große Beteiligung mit mehr als 6.500 Besucherinnen und Besuchern, darunter mehr als 400 registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, hat uns sehr positiv überrascht. Besonders viele Kommentare haben uns zu Fragen rund um das Programm und zu Themen wie Werbung und Rundfunkbeitrag erreicht. Auch das Angebot, eigene Stellungnahmen einzustellen, wurde gut angenommen. Dies zeigt, dass der WDR und sein Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer einen hohen Stellenwert besitzt. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein herzliches Dankeschön!“
 
Im „Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln“ sind Auftrag, Struktur und Arbeitsweise des WDR niedergelegt. Es soll an die veränderten Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter angepasst werden. Ministerin Schwall-Düren: „Das neue WDR-Gesetz soll Transparenz und Partizipation stärken und den WDR fit für die Herausforderungen der Zukunft machen.“
 
Die Kommentare, Vorschläge und Anregungen aus der Online-Konsultation werden jetzt ausgewertet und fließen ein in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der im Sommer dem Landtag als Gesetzgeber zugeleitet werden soll. Bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens bleiben alle Kommentare online verfügbar, so dass auch für das Parlament eine transparente Grundlage für die Beratungen gegeben ist.

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