Gesundheitsminister fordern auf Initiative von Nordrhein-Westfalen: Testpflichten für Geimpfte auch in medizinischen Einrichtungen angemessen gestalten!

25. November 2021
phb Corona, Selbsttest

Mit den in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes sind neben der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz auch tägliche Testpflichten für Beschäftigte in einer Vielzahl medizinscher und pflegerischer Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.) festgelegt worden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit den gestern, 24. November 2021, in Kraft getretenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes sind neben der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz auch tägliche Testpflichten für Beschäftigte in einer Vielzahl medizinscher und pflegerischer Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.) festgelegt worden. Diese sollen nach dem Wortlaut des Gesetzes auch für geimpfte und genesene Beschäftigte gelten. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich heute, 25. November 2021, auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig für eine angemessene Begrenzung dieser Testungen ausgesprochen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die 3-G-Regelungen für den Arbeitsplatz sind ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes in den Betrieben und Unternehmen. Und für ungeimpfte Personen sind sie eine wichtige Maßnahme, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Es ist auch richtig, dass man in Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen behandelt und gepflegt werden, zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreift. Das haben wir während der ganzen Pandemie – aktuell vor allem durch unsere frühzeitigen Booster-Impfungen in den Pflegeeinrichtungen – gemacht. In diesen Einrichtungen aber auch alle geimpften und genesenen Beschäftigten einmal jeden Tag zu testen, schießt über das Ziel hinaus. Es ist auch mit Blick auf das begrenzte Testmaterial nicht zu vertreten. Diese Einrichtungen haben ohnehin strenge und bewährte Hygienekonzepte, so dass aus unserer Sicht eine zweimal wöchentliche Kontrolltestung der vollständig immunisierten Personen ausreichend ist. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Gesundheitsminister heute auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen haben, den Bundesgesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern.“

Den Behörden in Nordrhein-Westfalen wurde bereits gestern durch einen Erlass mitgeteilt, dass ihr Ermessen, das sie bei einem ordnungsbehördlichen Einschreiten stets haben, so anzuwenden ist, dass eine zweimal wöchentliche Selbsttestung immunisierter Beschäftigter ausreicht. Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls einstimmig von allen Ländern so beschlossen.

In dem Erlass hat das Ministerium zudem klargestellt, dass bei Arztbesuchen für erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten selbst entsprechend anzuwenden sind. Diese Personen unterfallen also nicht den Besucherregelungen.

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