Gesetzesänderung zum Öffentlichen Personennahverkehr: Mehr Geld für Bürgerbusse
Von der vom Landtag Ende 2016 beschlossenen Änderung des ÖPNV-Gesetzes sollen auch die Bürgerbusse profitieren. In den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften, die jetzt in die Verbändeanhörung gegeben werden, sind deutlich erhöhte Fördersätze vorgesehen. „Mit diesen Fördersätzen wollen wir die mit großem ehrenamtlichen Einsatz tätigen Bürgerbusvereine stärken und dafür sorgen, dass dieses Erfolgskonzept noch weiter wachsen kann“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Bürgerbusse sind eine tragende Säule des Öffentlichen Nahverkehrs gerade im ländlichen Raum.“
Von der vom Landtag Ende 2016 beschlossenen Änderung des ÖPNV-Gesetzes sollen auch die Bürgerbusse profitieren. In den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften, die jetzt in die Verbändeanhörung gegeben werden, sind deutlich erhöhte Fördersätze vorgesehen. „Mit diesen Fördersätzen wollen wir die mit großem ehrenamtlichen Einsatz tätigen Bürgerbusvereine stärken und dafür sorgen, dass dieses Erfolgskonzept noch weiter wachsen kann“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Bürgerbusse sind eine tragende Säule des Öffentlichen Nahverkehrs gerade im ländlichen Raum.“
So soll die Organisationspauschale pro Verein von 5.000 Euro auf mindestens 6.000 Euro aufgestockt werden. Im Bereich der Förderung von Fahrzeugen ist vorgesehen, dass Bürgerbusfahrzeuge mit spezieller Vorrichtung für die Aufnahme von Rollstühlen mit mindestens 50.000 Euro gefördert werden. Bei Fahrzeugen mit zusätzlichem Niederflurbereich ist eine Mindestförderung von 60.000 Euro je Fahrzeug vorgesehen. Zudem soll eine Erhöhung dieser Fördersätze von jeweils zusätzlich mindestens 6.000 Euro erfolgen, wenn es sich um ein Erstfahrzeug handelt oder das Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb ausgestattet ist. Darüber hinaus sollen sämtliche Fördersätze als Anreiz aufgestockt werden, wenn in dem Bürgerbus der jeweilige Verbundtarif und der NRW-Tarif angewendet oder anerkannt werden.
Hintergrund: Das System Bürgerbus – Bürger fahren für Bürger – ist ein normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Strecke mit Fahrplan, Haltestellen und einem geregelten Tarif. Zum Einsatz kommen ausschließlich Kleinbusse mit acht Fahrgastplätzen, da die ehrenamtlichen Fahrer keinen Busführerschein besitzen müssen. Die Aufgabe der Bürgerbusse ist es, ein ergänzendes Mobilitätsangebot bereitzustellen: Im ländlichen Raum, der durch den ÖPNV wenig erschlossen ist, aber auch in Großstädten ergänzen die Bürgerbusse den städtischen Nahverkehrsbetrieb. Die Bürgerbusse können auf eine mehr als dreißigjährige Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen zurückblicken, die ganz wesentlich auf ehrenamtliches Engagement zurückzuführen ist. Der Bürgerbus ist damit ein Paradebeispiel gelebter Hilfe und gesellschaftlichen Miteinanders in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung bietet mit der Förderung einer Organisationspauschale sowie von Festbeiträgen für das Bürgerbusfahrzeug die seit vielen Jahren bewährten Rahmenbedingungen, die eine Kontinuität der Bürgerbusidee ermöglichen.