Gemeinsames Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten

Ministerpräsidentenkonferenz

16. März 2017
Gemeinsames Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat heute an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Bundesratsgebäude in Berlin teilgenommen. Themen waren unter anderem das nationale Hochwasserschutzprogramm sowie die Unterzeichnung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Mit ihrem 2013 beschlossenen Programm wollen Bund und Länder den Hochwasserschutz an Rhein, Donau, Elbe, Oder und Weser verbessern. „Es umfasst mehr als 100 Projekte. Wir wollen Deiche zurückbauen, Polder neu schaffen oder modernisieren und Schwachstellen beim Hochwasserschutz beseitigen“, erläuterte der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering, in seiner Funktion als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz.

„Wir haben auf unserer Konferenz eine erste Zwischenbilanz gezogen. Das Programm ist gut angelaufen. Die ersten Projekte befinden sich im Bau. Weitere sind in der Planung. Die Umsetzung wird aber noch große Anstrengungen von Bund und Ländern erfordern. Wir brauchen auch künftig eine gesicherte, flexible und bedarfsgerechte finanzielle Beteiligung des Bundes“, so Sellering weiter.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Heute haben wir den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Hierzu haben wir im Länderkreis länger verhandelt. Darum freut es mich umso mehr, dass wir eine für alle Länder tragfähige Lösung gefunden haben.

Mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gelingt es, die durch gerichtliche Entscheidungen entstandene Blockadesituation bei Sportwetten zu beseitigen. Mit dieser punktuellen Änderung des geltenden Staatsvertrages wird die Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen und Klarheit für Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen. Zugleich können die Aufsichtsbehörden effektiv gegen nicht erlaubte Angebote im Sportwettenbereich vorgehen.“

Hintergrund:

Der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist am 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Er sieht die zahlenmäßig beschränkte Erteilung von Sportwettkonzessionen im Rahmen einer mehrjährigen Experimentierphase vor. Aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen kam es bislang nicht zur Erteilung von Sportwettkonzessionen. Der nun unterzeichnete Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag
  • hebt die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen für die Dauer der Experimentierphase auf,
  • erlaubt durch eine Übergangsregelung ab Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, von Gesetzes wegen vorläufig die Tätigkeit. Die vorläufige Erlaubnis erlischt spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages und
  • überträgt die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben auf andere Länder.
An die Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages schließt sich die Ratifizierung in den Länderparlamenten an, damit er am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.
 

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