Finanzminister der Länder fordern mehr Unterstützung für das Ehrenamt
Einstimmiger Beschluss in Berlin sendet klares Signal an Bundesregierung / Minister Lienenkämper: Wir wollen, dass ehrenamtlich tätige Menschen stärker gefördert werden
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben bei ihrem Treffen in Berlin erneut dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am Donnerstag, 24.September 2020, bei ihrem Treffen in Berlin erneut dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt. Die Vorschläge hierzu liegen durch Beschlüsse des Bundesrats und der Finanzministerkonferenz seit langem vor. Das verantwortliche Bundesministerium der Finanzen hat bisher jedoch keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
„Wir wollen, dass ehrenamtlich tätige Menschen, die sich in der Pflege, im Sport, in der Kultur oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen betätigen, stärker unterstützt werden. Sie leisten Großartiges für unsere Gesellschaft. Besonders in der aktuellen Corona-Pandemie müssen wir das Ehrenamt stärken und tatkräftig unterstützen“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Die Länder haben unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits entsprechende Vorschläge gemacht und die Finanzministerkonferenz hat heute nochmals einstimmig die dringliche Reform angemahnt. Das Bundesfinanzministerium ist gut beraten, nun dem klaren Ländervotum zu folgen und zügig einen Gesetzentwurf mit einer rückwirkenden Regelung zum 1.1.2020 vorzulegen. Die ehrenamtlich Engagierten haben ein deutliches Signal aus Berlin verdient, dass auch dort ihr Einsatz wertgeschätzt wird.“
Hintergrund:
Zu den Punkten, bei denen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder rückwirkend eine Änderung zum 1. Januar 2020 erwarten, gehören insbesondere:
- Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro;
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro;
- Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro;
- Ausweitung des Anwendungsbereichs für den vereinfachten Zuwendungsnachweis.